KONTEXT
1. Die folgenden Gedanken sind ein persönlicher Nachhall zu einer Vortragsveranstaltung der evangelischen Akademie Frankfurt vom 16.Dezember 2016, bei der eine Richterin vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (jetzt Vizepräsidentin) auftrat (Frau Prof.Dr. Angelika Nußberger) und der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Prof.Dr.Martin Hein). Die nachfolgend aufgeschriebenen Gedanken sind unausweichlich subjektiv, d.h. sie spiegeln das Verständnis des Zuhörers cagent und werden möglicherweise der Aussageintention der jeweiligen Redner bzw. Diskussionsteilnehmern nicht gerecht. Ihr Wert liegt in der Reflexion als solcher, die Impulse aufgreift und diese nach ihnen innewohnenden Aspekten und den Modellen der Schreibers andenkt, durchdenkt, kreativ weiter entwickelt. Begreifen ist immer ein dynamischer Vorgang, der nicht mit 1-zu-1-Wiedergabe zu verwechseln ist, eher wie ein Verdauungsprozess, bei dem die Zutaten aus den angesammelten Interpretationsmodellen stammen. So gesehen sagt jede Nachreflexion immer auch etwas über den Schreiber selbst. Kein Ziel kann es sein, das auslösende Ereignis ganz unsichtbar zu machen … obwohl, selbst das kann interessant sein; wir landen dann im Bereich der Poesie, der Literatur, …. solchen Äußerungsformen spricht man in unserer Kultur auch einen gewissen Stellenwert zu… wenn auch schwerer fassbar.
2. Dabei sei vorausgeschickt, dass der Schreiber cagent sich nicht so recht vorstellen konnte, was in diesen Vorträgen gesagt werden würde; er war skeptisch, aber neugierig. Man kann ja nie wissen …
BEIDE REDNER
3. Die Richterin formulierte sehr zuhörerfreundlich, verständlich, vermied Polemik, erschien aber in der Sache extrem klar und fast radikal. Angesichts der Rhetorik des Bischofs fand sie nicht immer die Angriffspunkte, die es gebraucht hätte, um seine Position etwas kritischer aufleuchten zu lassen. Der Bischof sprach fast wie bei einer Sonntagsrede auf der Kanzel, rhetorisch geschult, ein Gedankenfluss, ergänzte aber anschließend im Gespräch seine Positionen kaum; er wiederholte oft nur, was er zuvor schon thesenhaft gesagt hatte. Dies muss nicht schlecht sein, wenn die Thesen richtig sind, kann aber enttäuschend sein, wenn zusätzliche Differenzierungen oder Argumente ausbleiben.
DIE POSITION DES BISCHOFS
4. Für den Bischof war die Welt relativ klar. Für ihn zeigt sich im alten Testament (AT) (im Kern die hebräische Bibel), dass Gott seinem Volk Israel trotz allerlei wiederholter Verfehlungen und Unglauben treu bleibe; dies sei eine Form von ‚Gnade‘ (Und er ergänzte, dass für die Juden die heiligen Texte, die Thora, als ‚Gnade‘ Gottes aufgefasst werden). Mit dem neuen Testament (NT)(griechische Texte), wird dann mit der Gestalt Jesus von Nazareth deutlich, dass die Zuwendung Gottes an die Menschen nicht auf die Mitglieder des Volker Israel beschränkt sei, sondern allen Menschen gilt. Obwohl jeder Mensch fehlerhaft und sündhaft sei, habe sich Gott ihnen in Gestalt seines Sohnes zugewandt, der sogar freiwillig Leiden auf sich nahm, seinen eigenen Tod. Auch hier zeige sich, so Bischof Hein, ‚Gnade‘. Trotz aller Vorteile, die die im Laufe der Zeit einsetzende Verrechtlichung ergeben habe, betonte er doch, dass diese Verrechtlichung den Charakter von Gnade immer mehr einschränke. Verrechtlichung fördert ein Anspruchsdenken unter den Menschen, die ihnen urmenschliche Verhaltensweisen abgewöhne.
5. Die intensive historische Erfahrung, dass Gnade unter Menschen oft mit Willkür und Unrecht zusammenging, wurde wenig reflektiert; eher stand im Vordergrund, dass das Recht auch missbraucht werden kann von Machthabern aller Art.
DIE POSITION DER RICHTERIN
6. Die Richterin trat erwartungsgemäß für die wichtige und positive Rolle des Rechts ein, und dies tat sie sehr klar. Die Menschenrechte kommen klar ohne Bezugnahme auf die Begriffe ‚Gott‘ und ‚Gnade‘ aus. In gewisser Weise ersetzen die modernen menschenrechtsorientierten Verfassungen den alten Tempel: die Gnade ist nicht mehr etwas Zufälliges, Unberechenbares, sondern das Gesetz weist durch die Regelungen Lebensräume auf, Handlungsräume, die den Menschen unter dieser Verfassung zugesprochen, garantiert werden, und zwar jedem. Die Suche nach der rechten Lebensform wird unter dem Gewölbe der Menschenrechte zu einer umfassenden Praxis eines Lebens unter dem Leitbegriff ‚Menschenwürde‘. Sie schützen den einzelnen Bürger vor der Macht des Staates, da jede Macht immanent dazu tendiert, immer mehr Macht haben zu wollen. Eine demokratisch, von Menschenrechten geläuterte Macht wird daher immer die Menschenrechte als Korrektiv anerkennen. Die Menschenrecht bilden daher so eine Art Grammatik des menschenwürdigen Zusammenlebens im Groben, was dann für den Alltag in vielen zusätzlichen Unterscheidungen weiter und immer wieder neu zu klären ist.
7. Eine kritische Zone des Anspruchs der Menschenrechte ergibt sich, wenn der einzelne Mensch in seiner Autonomie für sich reklamiert, sterben zu dürfen, wann er will. Die Verpflichtung eines Rechtsstaates, die Würde jedes einzelnen Menschen zu schützen, primär vor der Willkür des Staates und der anderen Menschen, gerät in eine schwierige Position, wo der einzelne Mensch sich in seiner Autonomie selbst adressiert. Wann wird der Schutz des Staates im Falle des Einzelwillens zur Anmaßung? Wo ist es der angemessene Schutz?
8. Dies führt zu der Grundtatsache, dass jedes weltliche Recht (und dazu gehören die Menschenrechte) letztlich von Menschen gemacht ist. Der Mensch ist hier in einer paradoxen Doppelrolle: bei bestehendem Recht ist der Mensch Objekt des Rechts (das Recht spricht über den Menschen, wendet auf ihn Regeln an), zugleich aber auch Subjekt. Einmal in Gestalt einer Sonderklasse von Menschen, den Richtern, die das Recht jeweils neu auszulegen haben (wie in den Religionen die Priesterklassen), dann in Gestalt von verfassungsgebenden Bürgerversammlungen, in denen eine ausgewählte Sondermenge von Bürgern über die Gestalt und Inhalte der Verfassung beraten (was in den Religionen spezielle Menschen waren, die sich auf ‚Gott‘ beriefen, auch wenn die Gesetze selbst dann sehr menschlich erscheinen (und das Wort ‚Gott‘ hier möglicherweise missbraucht wird von Menschen, um ihre eigenen menschlichen Ziele ‚göttlich‘ erscheinen zu lassen). Insofern der Mensch Subjekt des Rechts ist, wird deutlich, dass das aktuelle Selbst- und Weltverständnis der aktuellen Richter und Verfassungsbürger den impliziten Maßstab abgibt, was als Grundwerte, als Leitlinie in der Verfassung (auch in den Menschenrechten) stehen soll.
9. Spätestens hier, an der Stelle der Verankerung des Rechts im Subjekt des Handelns, im Menschen selbst, wird deutlich, dass das Recht genauso ein Produkt der jeweiligen Kultur ist wie die Wissenschaft, die Musik, die Baukunst, die Technologie, und vieles mehr. Und genauso, wie sich die Kultur beständig wandelt, weil das Leben sich wandelt, die Welt, die Erkenntnisse, die Technologien, die demographischen Gegebenheiten, das Klima, usw. genauso steht das Recht beständig unter einem Anpassungsdruck. Während die Verfassung selbst sich eher langsam ändert, kann man im Bereich des allgemeinen Rechts ständige Änderungen beobachten, die mittlerweile so schnell und so kompliziert sind, das man das neue Recht noch kaum kennt wenn schon die nächste Version kommt, dazu schlecht vorbereitet in den Ministerien (mittlerweile ist es nicht selten, dass Gesetze verabschiedet werden, obgleich man weiß, dass der Text noch nicht fertig ist, nur, um einen Termin einzuhalten; oder man lässt den Gesetzestext von Lobbyisten schreiben, die nicht das Gemeinwohl im Blick haben).
GEGENÜBERSTELLUNG
10. Stellt man beide Positionen gegenüber, eine theologische Interpretation des Begriffs ‚Gnade‘ und eine richterliche Interpretation des Begriffs ‚Recht‘, dann kann schon der Eindruck entstehen, dass das alte Wort ‚Gnade‘ angesichts der umfassenden Wirkung des modernen Rechts wenig Strahlkraft entwickeln.
11. Das anschließende Gespräch zwischen beiden, Richterin und Theologe, verlief dann auch letztlich wenig dynamisch: die Richterin wiederholte die Stärken des modernen Rechts und der Theologe suchte in den alltäglichen Pannen der Rechtspraxis mögliche Lücken für seinen Gnadenbegriff.
12. Der Hinweis eines Zuhörers, dass ja nicht das Recht an sich gut oder schlecht sei, sondern immer nur die Art der Menschen, wie sie ihr Recht benutzen, hatte wenig Einfluss auf den Theologen. Er sah immer wieder nur den Aspekt der zunehmenden Verrechtlichung und der damit einhergehenden Verkümmerung menschlicher Verhaltensweisen der Kontrahenten.
WEITERE GEDANKEN
13. In der Tat läge hier in der Rolle des Menschen als Subjekt und Objekt des Rechts ein möglicher Ansatzpunkt, um sowohl über den Sinn und Wahrheitsgehalt von Recht nach zu denken wie auch über den Sinn, über die Möglichkeit, und über die mögliche Wahrheit von religiösen Überzeugungen. Während die Subjekt-Objekt-Rolle des Menschen im Falle des Rechts sehr transparent ist, erscheint die Subjekt-Objekt-Rolle des Menschen im Falle von Religionen entwicklungsfähig.
14. Aus der Geschichte der Offenbarungsreligionen ist klar, dass hier immer Menschen eine Rolle spielen als sogenannte ‚Empfänger‘ von ‚Offenbarungen‘, dann als ‚Verkünder‘ und ‚Ausleger‘, dann als ‚Objekte‘, und es ist klar, dass seit Anbeginn die Überlieferungen (zunächst nur mündlich, dann verschriftlicht) der beständigen Auslegung, der Interpretation bedürfen. Dennoch ist das Bewusstsein davon, dass der Begriff ‚Gott‘ hier immer nur indirekt vorkommt, als menschliche Konstruktion in einem Diskurszusammenhang, bis heute leider wenig verbreitet. Eine Akzeptanz des konstruktiven, zeitabhängigen Charakters des Begriffs ‚Gott‘ in der Geschichte würde ungeahnte Möglichkeiten für ein immer wieder neues Verständnis der möglichen Bedeutung des Begriffs ‚Gott‘ eröffnen. Doch die offiziellen Vertreter der Religionen (also auch Bischöfe) tendieren eher zu ‚abschließenden Diskursen‘, in denen man zwar vertraute Begriffe wiederholt, sie aber nicht wirklich zu neuem Leben erweckt. Diese vordergründige Spielerei mit Worten lässt die Frage nach einer möglichen Existenz des mit dem Wort ‚Gott‘ Gemeinten in den Hintergrund treten; die Wahrheitsfrage wird (wie Thomas Thiel in der FAZ vom 14.12.16 auf S.9 treffend bemerkte) lieber ausgeblendet. Ein ‚lebender Gott‘, dem ‚Wahrheit zukommt‘, der ‚wirklich existiert‘, den braucht – so hat es den Anschein – scheinbar niemand. Das wäre – nach der Vorstellung von Vielen (auch von Theologen und Kirchenmännern) – eine Art Generalangriff auf die eigene Autonomie, und dies löst Ängste und Abwehr aus. … Dabei soll die frohe Botschaft des Evangeliums doch befreiend wirken …
15. Die Subjekt-Objekt-Rolle des Menschen erscheint nach den letzten 2000 – 3000 Jahren Offenbarungsreligionen mehr denn je offen. Während die empirischen Wissenschaften heute mittlerweile alle Spuren von Besonderheit des Menschen ausgelöscht haben (in den Wissenschaften ist der Mensch quasi verschwunden), verkünsteln sich die Vertreter der Religionen noch mit sekundären Begrifflichkeiten und Abgrenzung von Machtansprüchen untereinander. Wieweit dies der ‚Sache Gottes‘ ‚schadet‘, ist schwer zu sagen, das Projekt des Lebens auf der Erde als eines erstaunlichen Projektes im ganzen bekannten Universum ist allerdings sehr wohl fragil. Wir Menschen als homo sapiens haben bislang eindrücklich bewiesen, dass wir nicht nur gut sein können, sondern extrem zerstörerisch und böse. … weil wir etwas besitzen, was man Freiheit nennt… verpackt in ein Gemisch aus Bedürfnissen, Trieben, Emotionen, begrenztem Gedächtnis, virtuellen Weltbildern usw., was das Ausleben eines gemeinsamen konstruktiven Wohlergehens zur Herausforderung werden lässt.
GOTTESEXPERIMENTE
16. Angenommen, man würde dem mit dem Wort ‚Gott‘ Gemeintem, eine irgendwie geartete Existenz zusprechen, und man würde sich nicht sofort den bekannten Klischees der alten Religionen gedanklich unterwerfen, inwiefern könnte dies dem homo sapiens als Teil des Gesamtphänomens Leben heute helfen? Die Frage darf man ja wohl stellen. Und die Antwort wären bestenfalls reale Experimente, keine leeren Worthülsen, Experimente, die jeder Mensch an jedem Ort zu jeder Zeit selbst machen könnte. Die Annahme im Experiment ist, dass das mit ‚Gott Gemeinte‘ sich jederzeit jedem direkt mitteilen kann (was er möglicherweise alleine schon dadurch tut, dass es die komplexen Lebensphänomene gibt, für die es bislang keine physikalischen ‚Erklärungen‘ gibt (wobei wissenschaftliche Erklärungen weniger sind, als das, was der normale Mensch sich unter Erklärung vorstellt)).
17. Das Ganze wäre weiter zu klären.
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