Zur Einstimmung eine eher ’softe‘ Musik live vom 20.Januar 2015 aus den Radically Unplugged Musik-Experimenten: dieses Mal ein Duo: Schlagzeug und ein hybrides Piano (wie immer ohne Noten, ohne Proben, direkt, ohne Nachbearbeitung, also RUM…).
Paul Tiedemann, „Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014
KONTEXT DES BLOGS (cagent)
1. Da jetzt auch andere Autoren angefangen haben, im Blog zu schreiben, hier die Einschränkung des Kontexts auf die Beiträge, die der Autor cagent bislang geschrieben hat.
2. Auf der Suche nach dem Neuen Menschenbild (als Teil des Ganzen) spielen natürlich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Nur in einer Gesellschaft, die dem Geist der Aufklärung folgt, in der Bildung und Wissenschaft im modernen Sinne möglich sind, wo die Rechte der Menschen unabhängig von religiösen oder weltanschaulichen Anschauungen gelten, bei einer funktionierenden Öffentlichkeit, bei einer demokratischen Zuteilung von Macht – um nur einige Punkte zu nennen – nur in einer solchen Gesellschaft kann es ein neues Menschenbild geben, das der im Universum vorgegebenen Wahrheit Rechnung zu tragen versucht.
3. In diesem Zusammenhang spielt für die Deutsche Gesellschaft das Grundgesetz (GG) eine zentrale Rolle (erlassen am 23. Mai 1949, 24:00 Uhr, ab dem 3. Oktober 1990 als Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland , letzte Änderung in Kraft getreten am 1. Januar 2015 (Art. 2 G beschlossen am 23. Dezember 2014))
4. Im Wikipediabeitrag wird zurecht herausgestellt, dass im neuen GG im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung „die Grundrechte … keine bloßen Staatszielbestimmungen [sind], sondern unmittelbar geltendes Recht [darstellen] für die der Menschenwürde verpflichteten Staatsgewalten (Art. 1). Die Grundrechte befinden sich am Anfang des Verfassungstextes und haben eine hervorgehobene Bedeutung sowohl als subjektive Bürgerrechte als auch in ihrer Funktion einer objektiven Wertentscheidung des Staatswesens. Sie dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Der Grundsatz des Artikels 1, der diese Bindung festlegt, darf nicht verändert werden (Ewigkeitsklausel). (Siehe Wikipedia-DE GG).
5. Insofern, wenn im Art 1 des GG Die ‚Würde des Menschen‘ allem anderen vorangestellt wird, indem sie als ‚unantastbar‘ erklärt wird, die ‚zu achten und zu schützen‘ die ‚Verpflichtung aller staatlichen Gewalt‘ sei, dann bekommt der Begriff der ‚Menschenwürde‘ eine zentrale Bedeutung. Von dem Verständnis dieser Bedeutung des Begriffs ‚Menschenwürde‘ in der Deutschen Verfassung hängt dann sehr viel, um nicht zu sagen ‚alles‘ ab.
6. Es wird diese verfassungsorientierte Begriffsbestimmung sein, die für die Suche nach dem neuen Weltbild einen wichtigen Bezugspunkt darstellen wird. Bezugspunkt allerdings nicht als ‚Vorgabe‘, sondern als ‚Vergleichspunkt‘, ob und wieweit das aktuelle Menschenverständnis der Verfassung dem neuen – auf den neuen wissenschaftlichen und philsophischen und religiösen Erkenntnissen beruhenden – Menschenbild entspricht. Denn so, wie sich in ganz Europa (historisch als Morgenland und Abendland) die Auffassungen von Mensch und Gesellschaft und Staat in den letzten 4000 Jahren mehrfach und massiv immer wieder geändert haben, genauso werden die Erkenntnisse zum ‚Menschen im Universum‘ auch in der Zukunft weitergehen.
7. Historisch gesehen sind die Menschenbilder der drei europäischen Offenbarungsreligionen Judentum, Christentum und Islam eigentlich deutlich überholt, real gibt es aber immer noch viele Menschen, die an diesen überholten Menschenbildern festhalten. Deswegen wird man sich auch weiterhin immer wieder mit diesen Menschenbildern (und ihren wissensmäßigen Voraussetzungen) auseinander setzen müssen.
ZIEL DES BUCHES
8. In der Einleitung stellt der Autor Paul Tiedemann – promovierter Jurist und promovierter Philosoph, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – genau diesen zentralen – und zugleich fragilen – Zusammenhang heraus: erst ca. 50 Jahre nach der Verabschiedung des GG setzte eine intensivere Diskussion der Bedeutung dieses Begriffs ein. Stand für die meisten in den Jahrzehnten nach dem Krieg noch selbstverständlich mit dem Begriff der ‚Menschenwürde‘ die Abwehr der Naziwillkür unausgesprochen im Vordergrund, kamen z.B. mit den Diskussionen um Bio- und Gentechnologie, mit neuerlicher Terrorismusabwehr und den darin involvierte möglichen Foltermethoden, neue Themen ins Spiel. Zugleich zeigte sich auch weltweit, dass die Interpretation der Menschenwürde in zwischenstaatlichen Verträgen verschieden gesehen wird: der Begriff der ‚Menschenwürde‘ sei kulturabhängig, der Begriff der Menschenwürde sei spezifisch abendländisch, bis dahin, dass die globale Verwendung dieses Begriffs als eine Art ‚Kulturimperialismus‘ gesehen werden kann.
9. [ANMERKUNG: Und, man könnte noch ergänzen, dass angesichts des Wiedererstarkens alter Religionen, begleitet von einem neuen Erstarken globaler kapitalistischer , Menschen entwertender Wirtschaftsabläufen, sowie einer sich seit den 1980iger Jahren aufbauenenden Position eines technik-induzierten ‚Transhumanismus‘, dazu die Existenz vieler Staaten, in denen undemokratische Machtstrukturen herrschen, dies alles die Frage nach der Bedeutung und dem Stellenwert der ‚Menschenwürde‘ zusätzlich intensiviert.]
10. Sein Buch soll zur Klärung solcher Bedeutungsfragen beitragen, für die Orientierung helfen. Und Paul Tiedemann geht davon aus, dass sich hinter diesem Begriff ‚Menschenwürde‘ eine fundamentale Wertvorstellung verbirgt, die ernst genommen werden sollte.
Eine Fortsetzung findet sich HIER.
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