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OBJEKT AN SICH, SUBJEKT – Fortsetzung 1 zu den Überlegungen von N.Hartmanns Metaphysik der Erkenntnis

ZWISCHENSTAND

 

(1) In den bisherigen Überlegungen arbeitet N.Hartmann immer schärfer einen Gegensatz heraus zwischen dem empfangenden und erkennenden Subjekt einerseits (wobei eine genauere Beschreibung und Analyse dieses ‚Subjektes‘ bemerkenswerter Weise auf sich warten läßt) und der Realisierung eines Objektes im phänomenalen Raum, von der er sagt, dass sie über sich hinaus weist (transzendieren, Transzendenz) auf ein eigentliches Objekt, auf ein ‚Objekt an sich‘, das als solches der Erkenntnis entzogen ist, das aber als dieses ganz und gar eigenständige Objekt die wahre ‚Objektivität‘, die wahre ‚Existenz‘ verkörpere. Dies ist für ihn der Gegenstandsbereich der ‚Ontologie‘, der Kern des ‚Metaphysischen‘.

 

(2) Mit dieser Art von Rede über ein ‚Objekt an sich‘ bei gleichzeitigem Festhalten an einer phänomengebundenen Erkenntnis hat Hartmann eine logische Antinomie aufgebaut, die als solche nicht auflösbar ist, solange er an beiden ‚Polen‘ (‚Objekt an sich‘ versus ‚Raum der Phänomene mit Reflexion‘) festhalten will. So nimmt es auch nicht wunder, dass er auf den folgenden Seiten MdE 61-71 letztlich nichts anderes tut, als mit immer neuen –oder auch gleichen– Worten diese Antinomie zu beschreiben, wie ein Hamster in einem Laufrad; das Ergebnis ist vorhersagbar….

 

ES GEHT WEITER

 

(3) Folgendes Zitat mag diese These illustrieren: „Das Problem beginnt schon mit dem nackten Gegenüber von Subjekt und Objekt. Wie kann zwischen diesen beiden eine aktuelle Relation bestehen, da doch ihre Sphären derart getrennt und einander getrennt sind, dass jede von ihnen auch außer der Relation für sich besteht? Entweder die Relation ist ihnen unwesentlich und inaktuell, oder sie hebt ihre Transzendenz auf. (MdE, 61).

 

(4) Dies ist der eine Pol, die Annahme eines ‚Objekts an sich‘. Wohlgemerkt: Hartmann hat vorher nirgends eine wirkliche Begründung für die Annahme eines ‚Objekts an sich‘ geliefert. Es erscheint ihm einfach ‚evident‘, wobei die Eigenschaft ‚evident‘ nicht weiter erläutert wird (z.B. durch Kontextbedingungen) (mir persönlich z.B. erscheint diese Annahme keinesfalls ‚evident‘).

 

(5) Der andere Pol, der Gegenpol, ist illustriert durch die folgenden Worte: „Wenn Subjekt und Objekt mit ihrem ganzen Sein nur Erkennendes und Erkanntes wären und in der Erkenntnisrelation aufgingen, so könnte diese als das Primäre aufgefasst werden. Subjekt und Objekt wären dann nichts als untergeordnete Momente an ihr … dann wäre ihre Einheit ihnen wesentlich und mit ihnen notwendig gesetzt;…“ (MdE, 61)

 

(6) Wenn es so wäre, dass das Objekt und Subjekt ausschließlich in der Erkenntnisrelation vorkommen, dann wäre es so und man müsste untersuchen, was daraus folgt. Doch aus irgendwelchen Gründen tut sich Hartmann schwer mit dieser Ansicht; er schreibt: „… mit dem Subjekt wäre notwendig das Objekt gesetzt und umgekehrt. Diese Auffassung ist die aller Identitätsphilosophie; sie ist falsch, weil sie dem Phänomen nicht entspricht.“ (MdE, 61) So einfach ist das: „weil sie dem Phänomen nicht entspricht“. In seiner Erkenntnis von Welt, muss Hartmann ein ‚Wissen‘ haben, das ihn daran hindert, die Verortung von Subjekt und Objekt in der Erkenntnisbeziehung so zu sehen, dass es ein unabhängig davon existierendes Objekt nicht geben könnte. ‚Etwas‘ in seinem ‚Wissen‘ treibt ihn dazu, zu postulieren, dass das Phänomen in sich Informationen trägt, die ‚über es selbst‘ hinausweisen hin in einen von der Erkenntnisbeziehung unabhängigen Bereich. Dieses Wissen, das ihn da ‚treibt‘ beschreibt er aber nicht direkt und explizit. Man könnte an dieser Stelle spekulieren, dass er ‚mehr‘ haben möchte, ein ‚umfassenderes‘ Wissen als nur ein solches, das im Rahmen der Subjekt-Objekt-Erkenntnisbziehung entstehen kann. Doch dies ist Spekulation. Die Überlegungen sind hier wie im Fall der sogenannten ’schwarzen Materie‘ (‚dark matter‘) der Physiker: man kann sie nicht direkt beobachten, nur indirekt über ihre beobachtbaren Wirkungen erschliessen.

 

(7) Möglicherweise kann die folgende ‚Antinomie des Bewusstseins‘ einen leichten Hinweis bieten. Hartmann umschreibt diese wie folgt: „These: Das Bewusstsein muß aus sich heraustreten, sofern es außer sich erfasst, d.h. sofern es erkennendes Bewusstsein ist. Antithese: das Bewusstsein kann nicht aus sich heraustreten sofern es nur seine Inhalte erfassen kann, d.h. sofern es erkennendes Bewusstsein ist.“ (MdE, 62)

 

(8) Diese Antinomie lebt von ihren beiden Thesen. Wenn eine davon falsch wäre, würde sie in sich zusammen sinken. Z.B. ist die These, dass das Bewusstsein ‚aus sich heraustreten‘ müsse, sofern es außer sich etwas erfassen würde, fragwürdig. (i) Erstens unterstellt Hartmann hier eine Verschiebung von Subjekt zu Bewusstsein: ursprünglich war es das ‚Subjekt‘, das innerhalb einer Erkenntnisbeziehung zusammen mit einem ‚Objekt‘ vorkommt und das ‚Bewusstsein‘ kann gesehen werden als dieser ‚Erkenntnisraum‘, der sich durch die Erkenntnisbeziehung ‚aufspannt‘; natürlich nicht wie ein ‚physikalischer‘ Raum, sondern ein gnoseologischer (kognitiver) Raum des gleichzeitigen Vorkommens von Erkanntem und Erkennen (letzteres bei Husserl das transzendentale ego). (ii) In dieser Lesart muss also das Bewusstsein nicht aus sich herausgehen, um zu erkennen, sondern anlässlich des Erkennens in einer sich ereignenden Erkenntnisbeziehung ‚gibt‘ es einen Erkenntnisraum, das Bewusstsein. Das Bewusstsein ist das ‚Resultat‘ des ‚Aufeinandertreffens‘ von zu erkennendem Objekt und ‚Erkennen‘. Das Erkennen selbst ist kein ‚Objekt‘, keine ‚Substanz‘. Die Einführung der Bezeichnung ‚Subjekt‘ für das ‚Erkennen‘ ist eine Notlösung, da es für das ‚Erkennen‘ keine anderen vergleichbaren Objekte gibt. Das ‚Erkennen‘ ist etwas ganz Einzigartiges. Die Benutzung des Begriffs ‚Subjekt‘ verleitet viele Menschen dazu, hinter ‚Subjekt‘ etwas Konkretes, Substantielles zu sehen; das ist aber in keiner Weise gerechtfertigt. Würde man dieser Begriffsklärung folgen, dann wäre die These hinfällig, und damit wäre die Antinomie hinfällig.

 

(9) Neben der sogenannten ‚Antinomie des Bewusstseins‘ beschreibt Hartmann aber auch noch eine ‚Antinomie des Objekts‘: „These: Die Bestimmtheiten des Objekts müssen dem Subjekt irgendwie übermittelt werden, sofern Erkenntnis stattfindet; das Bild im Subjekt kann nur ‚objektiv‘ sein, d.h. Züge des Objekts tragen, wenn das Objekt sie irgendwie auf dasselbe übertragen kann; in dieser Übertragung ist aber die Transzendenz des Objekts für das Subjekt bereits durchbrochen. Antithese: die Bestimmtheiten des Objekts können sich auf das Bild im Subjekt nicht übertragen, sie bleiben der Sphäre des Subjekts transzendent; denn im Objektbewusstsein ist die Transzendenz des Objekts im Subjekt nicht durchbrochen, sondern bleibt intakt; es meint das Objekt gerade als Ansichseiendes, welches gleichgültig ist gegen sein Erkanntwerden.“ (MdE, 63)

 

(10) Als erstes fragt man sich, wie es möglich ist, dass Hartmann über ein Objekt reden kann, das nach seiner Charakterisierung ‚außerhalb der Erkenntnisbeziehung‘ anzusiedeln ist. Denn –wie er ja selber umschreibt– ist das Objekt ‚innerhalb‘ der Erkenntnisbeziehung, dann ist es kein eigenständiges Etwas ‚außerhalb‘ des Erkennens (eine Tautologie, die aus der zuvor angenommenen Definition folgt), oder aber es ist etwas ‚außerhalb des Erkennens‘, dann fragt man sich zurecht, wie kann man davon wissen. Nach gesetzter Definition von Erkennen als an eine Erkenntnisbeziehung gebundenes Phänomen ist dies –wieder ganz tautologisch– aufgrund der vorausgesetzten Definition nicht möglich. Es gibt hier vielerlei Strategien, um die Antinomie aufzulösen. Zwei grundsätzliche sind die folgenden: (i) Hartmann zieht entweder seine Aussagen über das ‚Objekt an sich‘ zurück weil sie unzulässig sind, weil es keinen hinreichenden ‚Erkenntnisgrund‘ gibt um über ‚Objekte an sich‘ zu sprechen, oder (ii) er muss seinen Erkenntnisbegriff ändern; dann muss er annehmen, dass es jenseits der primären Subjekt-Objekt-Relation noch weitere Aspekte für das Subjekt gibt, die es ihm erlauben, vom ‚Bild des Objekts‘ auf das ‚hinter dem Bild liegende‘ ‚Objekt an sich‘ zu schliessen.

 

(11) Wie ich in meinem Vortrag in Bremerhaven ansatzweise herausgearbeitet hatte, sehe ich eine Lösung zwischen (i) und (ii). Die Rede von einem Objekt an sich im Sinne einer ‚absoluten‘ Erkenntnis eines ‚Objekts an sich‘ erscheint mit durch nichts gedeckt (und Hartmann kann dazu letztlich auch nichts Überzeugendes einbringen). Deshalb ist auch die Formulierung vom ‚Bild des Objekts‘ zunächst nicht wirklich begründet. Das Subjekt hat tatsächlich primär nur diejenigen Eigenschaften eines Objekts, die innerhalb der Erkenntnisbeziehung –und damit innerhalb des Bewusstseins– auftreten. Allerdings bietet der Raum der Reflexion vielerlei Anknüpfungspunkte, durch die deutlich wird, dass das erkennende Subjekt Abstraktionen, Verallgemeinerungen jenseits aktueller Phänomene bilden kann, Beziehungen und Vergleiche –auch zwischen Vorher und Nachher–, die die Bildung von Begriffen erlauben, die ein aktuelles Phänomen sehr wohl als nur eine ‚Realisierung‘ von einem Phänomenkomplex erkennen kann, der ansatzweise die Bildung eines Objektbegriffs erlaubt, der weit allgemeiner ist als jede aktuelle Realisierung, aber dennoch nicht das ‚Objekt an sich‘ repräsentiert. Wohl lassen sich Begriffe bilden, die diese ‚Veränderlichkeit‘ eines Objektbegriffs, sein ‚potentielles Wachsen‘ adressieren können. Dies könnte man auch als ‚Transzendenz‘ bezeichnen, allerdings in einem abgeschwächten Sinne als ‚gnoseologische (kognitive) Transzendenz‘; es ist eine Form von Transzendenz, aber eine ‚induktive‘, keine solche, die sich aus der Erkenntnis eines ‚Objekts an sich‘ direkt speisen würde.

 

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LITERATURVERWEISE

 

Hartmann, N. “ Grundzüge einer Metaphysik der Erkenntnis“, Berlin: Walter de Gruyter & Co, 5.Aufl. 1965 (Erstausgabe 1929).