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Buch: Die andere Superintelligenz. Oder: schaffen wir uns selbst ab? – Kapitel 2 (neu)

Der folgende Text ist der Vorabdruck des Kapitel 2 aus dem Buch Die andere Superintelligenz. Oder: schaffen wir uns selbst ab?.

Neue Version von Kap.2 vom 21.Juli 2015

Monster und Engel

Es ist noch nicht so lange her, da folgten Menschenmassen wie Marionetten den Parolen faschistischer und nationalistischer Führer. Sie bekamen Arbeit, bescheidenen Wohlstand, Ordnung und viele Belobigungen für ihr Selbstwertgefühl. Dafür waren sie willig, gehorchten den Befehlen aus dem Radio, den Wochenschauen und den lokalen Repräsentanten. Dem voraus gingen Könige und Kaiser, für die Ehre alles und der Mensch nichts war.

Tötungsorgien

Mit der Kriegserklärung von Österreich-Ungarn an Serbien am 28.Juli 1914 begann der erste Weltkrieg. Im Laufe dieses Krieges standen nach Schätzungen ca. 70 Millionen Menschen unter Waffen und ca. 17 Millionen sind gefallen. Dies war bis dahin die größte Tötungsorgie in der Geschichte der Menschheit.

Konnte man denken, dass dieser Tötungswahnsinn nicht mehr zu überbieten ist, wurde man durch die Geschichte darin belehrt, dass der Mensch sehr wohl zu noch mehr Gräueltaten fähig ist.
Mit dem Überfall Japans auf China am 7.Juli 1937 begann der zweite chinesisch-japanische Krieg, der mit dem Überfall auf Pearl Harbor am 7.Dezember 1941 sich zum pazifischen Krieg ausweitete. Hitler, der China bis 1941 gegen Japan unterstützt hatte, startete dann selbst einen Krieg. Mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht am 1.September 1939 auf Polen begann der zweite Weltkrieg in Europa. Der europäische, der chinesisch-japanische und der pazifische Krieg zusammen haben nach Schätzung 1 und Schätzungen 2 ca. 22 – 33 Mio. Kriegstote gefordert hat und ca. 38 – 55 Mio zivile Opfer. Das Besondere hier ist, dass es dieses Mal nicht nur die Europäer waren — genauer die Deutschen –, die diesen Tötungswahnsinn inszenierten, sondern dass im asiatisch-pazifischen Raum Japan als imperiale Macht mit dem asiatisch-japanischen Krieg demonstrierte, dass der Wahnsinn des Tötens nicht geographisch und ethnisch beschränkt ist.

Ist der Krieg als solcher schon erschreckend genug, übersteigt das systematische Töten unabhängig vom Krieg, das Grauen deutlich. Unter Hitlers Führung wurden etwa 13.1 Mio systematische Tötungen an Menschen vorgenommen, die aus religiös-ethnischen, medizinischen, politischen Gründen ausgegrenzt wurden. Von den Opfern waren ca. 45\% jüdische Mitmenschen, ca. 25\% sowjetische Kriegsgefangene und ca. 25\% nichtjüdische Zivilisten (siehe Schätzung Kriegstote). Das systematische Töten Andersdenkender war aber kein Privileg Hitlers. Vor und nach dem zweiten Weltkrieg forderten die politischen Säuberungen von Josef Stalin ca. 3 -20 Millionen Tote.

Und auch nach dem zweiten Weltkrieg ging das Opfern von Menschen im großen Stil weiter. Zwar von anderer Art, aber nicht minder grausam für die Betroffenen, war ein politisches Programm genannt der ‚Großer Sprung‘, das Mao Zedong 1958 gestartet hatte. Eine massive Umstrukturierung der Gesellschaft mit dem Ziel einer Verbesserung kalkulierte große Opfer ein. Dieses Opfer kam tatsächlich zustande durch eine schwerwiegende Hungersnot, die in China von 1959 bis 1961 ca. 36 bis 45 Mio Menschen das Leben kostete. Damit handelt es sich um die größte Hungerkatastrophe in der Geschichte der Menschheit. Das Wort ‚Demozid‘ wurde geprägt.

Ein anderer ‚Demozid‘ ereignete sich in Kambodscha, kurz nachdem die roten Khmer im April 1975 die Hauptstadt Phnom Penh erobert hatten. Unter der Leitung von Pol Pot führten die roten Khmer eine radikale Umgestaltung und Säuberung der Gesellschaft durch. Die absoluten Opferzahlen betragen — im Vergleich zur großen Hungersnot zwar ’nur‘ — ca. 2-3 Mio Menschen, was bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 8 Mio Menschen aber etwa einem Viertel der Bevölkerung entspricht, die hier auf grausamste Weise umgebracht wurde.

Die Liste von Kriegen, Verfolgungen, Folterungen, Genozids, Demozids ließe sich hier weiter fortsetzen bis in unsere Gegenwart.

Diese Ereignisse zeigen eines ganz klar: Wir Menschen sind relativ leicht im großen Stil manipulierbar; wir begehen die schlimmsten Gräueltaten, wenn andere uns dies befehlen; keine Nation scheint hier ausgenommen zu sein.

Neuentdeckung der Würde

Schon während des großen Tötens, am 1.Januar 1942, schließen sich unverhofft 26 Länder zu einer gemeinsamen Aktion gegen die kriegstreibenden Länder zusammen, was nach Beendigung des zweiten Weltkriegs am 24.Okt.1945 seine Fortsetzung in der Gründung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) findet. Etwa drei Jahre später am 28.Dez.1948, kommt es zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Englisch, Deutsch.

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ereignete sich in diesem kurzen Zeitfenster eines Aufleuchtens von Bildern zu Demokratie und Menschenrechten, wie sie so historisch kaum jemals zuvor verfügbare gewesen waren und verfügbar gewesen sein konnten. Die Vorgeschichte der politischen Demokratiebewegung in Deutschland, hatte sich im politischen Durchsetzungskampf bis dahin als zu schwach erwiesen.

Vor dem Hintergrund der grausamen Tötungsorgien erscheint es wie ein Wunder, dass der Verfassungstext vom Mai 1949 mit dem Begriff der ‚Menschenwürde‘ beginnt. Gleich im Artikel 1 wird die Würde des Menschen, werden die Menschenrechte sowie nachfolgend einige Grundrechte explizit genannt. Während die ‚Menschenrechte‘ mit einem ‚darum‘ in einen logischen Zusammenhang zur Menschenwürde gestellt werden, bleibt der Zusammenhang zwischen ‚Menschenwürde‘ und ‚Menschenrechten‘ an dieser Stelle offen. Die Menschenwürde gilt als „unantastbar“ und es ist „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, „sie zu achten und zu schützen“.

Mit der Gründung der demokratischen Bundesrepublik beginnt aus der Mitte Europas heraus ein neuer Demokratisierungsprozess, der nach und nach den größten Teil West- und Mitteleuropas erfasst. Die Anfänge datieren wohl auf den 18.April 1951, dem Abschluss des dem Schuhman-Plans , und einen vorläufigen Höhepunkt findet dieser Demokratisierungsprozess in den Jahren 2004 und 2007; in diesen Jahren treten 12 neue Länder aus dem ehemaligen Ostblock als neue demokratische Mitglieder dem demokratischen Europa bei.

In all diesem Geschehen demonstriert die Geschichte, dass es in der ‚Finsternis des Daseins‘ ‚Inseln des Lichts‘ geben kann, die sich nicht aus der Finsternis selbst herleiten! Irgendetwas im Menschen befähigt ihn, nicht nur den Tod, nicht nur das Grauen, nicht nur die Menschenverachtung hervor zu bringen, sondern auch das Gegenteil: Würde, Achtung, Liebe.

Der Begriff folgt der Realität

Weder die Gründung der vereinten Nationen, noch die Verkündigung der allgemeinen Menschenrechte, noch weniger die Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren Projekte, die sich Philosophen am grünen Tisch ausgedacht hatten. Am Anfang standen keine klaren Ideen von Menschenrechten und Demokratie, die zur Realisierung in den konkreten Ereignissen führten. Nein, es war das Grauen der realen Kriege, der unendliche Wahnsinn dieser weltweiten Tötungsorgien, die in den betroffenen und bedrohten Menschen und Nationen einen Widerstand herausforderten, einen Überlebenswillen wach riefen, dem man im Nachhinein Form und Worte verlieh, eben die Idee eines friedlichen Völkerbundes, die Idee von der absoluten Würde jedes einzelnen Menschen, die Vision einer demokratischen Gesellschaft.

Dafür Worte zu finden war kein Automatismus, und sicher beeinflusst von den demokratischen Traditionen in Frankreich, England, den USA und Deutschland. Man wird aber nirgends eindeutige und zweifelsfreie Definitionen der verwendeten Begriffe finden, niedergeschrieben in einem Lehrbuch. Es ist eher ein ‚historisches Naturereignis‘, in dem die aufwühlenden Erfahrung von Krieg und Solidarität sich neue Worte gesucht und gefunden hat. Diese Worte finden wir, die der ‚Zeit danach‘ angehören, heute vor, lesen sie, reiben uns die Augen, versuchen sie zu verstehen, und beginnen mit unseren Interpretationen.

Aufstieg des Individuums

Das Buch ‚Menschenwürde (2014)‘ von Paul Tiedemann (Paul Tiedemann,„Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014. Zur Person von Paul Tiedemann.) ist solch ein Interpretationsunternehmen, das einerseits die mögliche inhaltliche Bedeutung des Begriffs aus philosophischer Sicht erläutert, andererseits eine Einordnung in das Deutsche Rechtssystem vornimmt (Anmerkung: Eine längere Diskussion des Buches von Paul Tiefemann in 11 Beiträgen vom Autor ‚cagent‘).

Im Kapitel zwei seines Buches listet Paul Tiedemann 9 verschiedene Verwendungsweisen auf, wie unterschiedliche Gruppen mit dem Begriff ‚Menschenwürde‘ verfahren; in Kapitel drei folgen 8 weitere unterschiedliche Blickrichtungen auf das Thema. Alle diese verschiedenen Verwendungsweisen und Blickrichtungen sind kaum miteinander vereinbar.

Bedenkt man den historischen Kontext verwundert dies nicht. Es illustriert nur sehr deutlich, wie schwer sich das reflektierende Denken mit Manifestationen des Menschlichen tut und dass die Begriffe, die man benutzt, nicht das Phänomen selbst ersetzen, sondern — bestenfalls — angemessen beschreiben.

Anstatt nun die aufgelisteten Positionen im einzelnen zu analysieren greift Paul Tiedemann hier explizit auf die philosophische Reflexion zurück und versucht in Kapitel vier der Relativität der Vielfalt dadurch zu entkommen, dass er anfängt, die Wortbedeutung des Wortes ‚Menschenwürde‘ isoliert von den verschiedenen zuvor zitierten Lehrmeinungen zu analysieren. Dies wirkt etwas willkürlich, da er nicht alle historisch vorkommenden Verwendungsweisen ins Auge fasst, sondern nur eine bestimmte.

In seiner Analyse, fördert Paul Tiedemann das Subjekt als Ankerpunkt zutage, dem er eine Absolutheit zuspricht, die, anders als bei Kant, nicht unerreichbar ist, sondern hinreichend mit der Konkretheit eines menschlichen Subjekts verknüpft ist. Das Subjekt ist für ihn ein Zweck an sich, vor allen anderen Werten, darin ein absoluter Wert, und auch der einzige absolute Wert. Diese Absolutheit findet im politischen Handeln, in der Delegation der politischen Macht ihre gesellschaftliche Umsetzung, die so sein soll, dass sie den einzelnen in seiner Würde ermöglicht.

Erosion des Individuums zu Beginn des 21.Jahrhunderts

Während Kant eine Absolutheit (re-)konstruieren konnte, indem er sie von allem Kontingentem, Zufälligem, Empirischem abgekoppelt hatte, lokalisiert Paul Tiedemann die Unverfügbarkeit im Individuum, das sich seiner im freien Urteilen ‚gewiss‘ sein kann. Diese Autonomie des eigenen Entscheidens und Urteiles geht einher mit den modernen sozialwissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnissen, dass ein junger Mensch nur über angemessene soziale Interaktionen und sprachliche Kommunikation zu jenem Umgang mit sich selbst findet, der ihn in die Lage versetzt, seine eigenen Bedürfnisse, Wünsche, Einsichten angemessen zu identifizieren und den Einklang mit der sozialen Umwelt zu wahren. Während die Inhalte wechseln können, bleibt die grundsätzliche Fähigkeit zu Reflexion und Urteilen konstant, bildet einen ‚Raum‘, innerhalb dessen sich der einzelne als „sich selbst bestimmend“ erfahren kann und simultan auch den anderen, das Gegenüber, mitbestimmt. Dieser generellen Selbstbestimmungsmöglichkeit kommt für Tiedemann ein grundlegender Wert zu, der durch die konkreten Einschränkungen nicht aufgehoben wird. In all diesen Prozessen vollzieht sich der Aufbau einer individuellen Identität (‚Ich‘). Tiedemann benutzt zur Kennzeichnung dieses Ansatzes die Bezeichnung ‚Identitätstheorie der Menschenwürde‘ (vgl. Tiedemann (2014), S.101f).

Die Idee, den Ankerpunkt der Autonomie in der unterstellten Fähigkeit zum eigenen Urteilen zu suchen, hat etwas Bestechendes, zugleich bietet sie einen Angriffspunkt für vielerlei Infragestellungen:

  1. Wie Tiedemann selbst ausführt, ist die inhaltliche Füllung des autonomen Urteilens abhängig von den Interaktionen mit der Umwelt und zahlreichen Rahmenbedingungen. Sollte auf einen Menschen Zwang ausgeübt werden, Gewalt, dann kann er in seinem individuellen Urteilen so stark beeinflusst werden, dass sein Urteilen nicht mehr wirklich autonom ist. Aber auch wenn dem Menschen kein Vertrauen geschenkt wird, ihm wichtiges Wissen vorenthalten oder falsches Wissen aufgezwungen wird, auch dann kann sein autonomes Urteilen ihm nicht wirklich helfen. Ferner, wird ihm keine hinreichende Privatsphäre zugestanden, wird er seine spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten nicht hinreichend ausleben können (Siehe zu diesen Beispielen ausführlich das Kap.7 von Tiedemann (2014)). Und wir müssen feststellen, dass es in fast jedem Land der Erde — z.T. sehr große — Menschengruppen gibt, auf die die genannten Einschränkungen zutreffen.
  2. Wie im Kapitel 1 angedeutet, bewirkt der technologische Wandel durch die verstärkte Einführung des Digitalen in nahezu allen Bereichen eine zunehmende Abbildung von zuvor privaten, persönlichen Dingen und Handlungen in den Raum des Digitalen, wodurch Privatheit real verlorengeht. Dazu kommt das wachsende Problem der Qualität des Wissens: was ist noch ‚wahr‘, was ist ‚gefaked‘? Im Digitalen ist man auf neue Weise Beleidigungen ausgesetzt, Verleumdungen, dem Stehlen von Eigentum, der Manipulation, Ausbeutung, richtigem Terror. Die Autonomie alleine hilft hier nicht.
  3. Für die Gültigkeit seiner Überlegungen verweist Paul Tiedemann auch auf die allgemeinen Gesetze der Logik. Dieser Verweis geht ins Leere, da es die Logik, die unterstellt wird, in dieser Form bis heute nicht gibt, zumindest nicht als ausgearbeitete Theorie.
  4. Am Horizont der Vision, ansatzweise auch in der Realität, erscheint eine künstliche Intelligenz, die ebenfalls den Anspruch erhebt, autonom entscheiden zu können. War es das dann mit der Würde des Menschen? Besteht die Würde des Menschen ’nur‘ in dieser Fähigkeit des autonomen Urteilens im Raume vorfindlicher Gegebenheiten?

Das ‚Monster des Tötens‘ und der ‚Engel der Menschenwürde‘ wohnen im Menschen unmittelbar nebeneinander. Die Abhängigkeit des einzelnen von seiner Umgebung ist stark und damit das Einfallstor sowohl für menschenverachtende Propaganda wie auch für lebensbejahende Werte. Wer wird in der Zukunft gewinnen: das Monster oder der Engel? Was ist für ein Leben in der Zukunft wichtiger? Was ist ‚wahrer‘?

Fortsezung mit Teil 3 (neu).

WAS IST MENSCHENWÜRDE? – Überlegungen im Umfeld des Buches von Paul Tiedemann – Teil 11

Paul Tiedemann, „Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014

VORBEMERKUNG

In den Blogbeiträgen 1-11 zum Buch von Paul Tiedemann handelt es sich um eine erste ‚Wahrnehmungsstufe‘ des Textes und seiner möglichen Bedeutung(en). Angereichert mit ersten Fragen und Querüberlegungen. Erst nach Abschluss dieser ersten wahrnehmenden Lektüre erfolgt eine darauf aufbauende Reflexion, die die Einordnungen der Position von Paul Tiedemann in andere denkerische Kontexte versuchen wird. Schon jetzt kann man aber sagen, dass dieses Buch zu dieser Zeit – unabhängig von möglichen späteren Reflexionsergebnissen – einen wichtigen Beitrag darstellt, da es in einer schwierigen geistigen-kulturellen Situation mit dem Begriff ‚Menschenwürde‘ einen Aspekt unseres individuellen und gesellschaftlichen Daseins thematisiert, der durch die aktuellen globalen Strömungen eher als gefährdet zu betrachten ist als gesichert. Wie das Buch zeigt, ist die Materie alles andere als einfach und es ist schon ein Glücksfall, dass der Richter Paul Tiedemann zugleich auch ein Philosoph ist, der auf die juristischen Sachverhalte zusätzlich mit einem veränderten philosophischen Blick schauen kann. Auch wenn man nicht alle philosophischen Einschätzungen teilen muss, gewinnt das Bild, das Paul Tiedemann zeichnet, doch eine Tiefe und Differenziertheit, die in der aktuellen Diskussion von unschätzbarem Wert ist. Nimmt man die Sicht von Paul Tiedemann ernst, dann kann man sehr besorgt sein über die Zukunft von Menschenwürde unter den Menschen, wenn man sieht, welche wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte auf unsere Gegenwart Einfluss nehmen und zu nehmen versuchen.

KONTEXT

Nach einem kurzen Aufriss zur historischen Genese des juristischen Begriffs ‚Menschenwürde‘ im Kontext der UN-Deklaration und der Übernahme in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Kap.1) stellt Paul Tiedemann im 2. Kapitel wichtige Interpretationsrichtungen in der deutschen Rechtsauslegung vor. Es folgte dann im Kapitel 3 ein Ausflug in die Philosophiegeschichte. Dieser endet für Paul Tiedemann in einer ‚Verwirrung‘. Er versuchte daraufhin eine weitere Klärung über die ‚Wortbedeutung‘ im Kapitel 4. Dieser ‚Umweg‘ über die Wortbedeutung wird in seiner Methodik nicht selbst problematisiert, liefert aber für den Fortgang der Untersuchung im Buch einen neuen Anknüpfungspunkt durch das Konzept des Werturteils. Es folgt dann der Versuch, einen absoluten Referenzpunkt für Werturteile zu identifizieren, mittels dem sich dann vielleicht das Werturteil als grundlegend erweisen lässt. Diesen absoluten Referenzpunkt findet Paul Tiedemann in der ‘Identitätstheorie der Menschenwürde’: diese geht aus von einer grundsätzlichen Selbstbestimmungskompetenz des Menschen und enthält als ein Moment auch den Aufbau einer individuellen Identität (‘Ich’). Dann folgt eine Anzahl möglicher Einwände gruppiert nach vier Themen: Anderer, Determiniert, Böse, nicht-personale Menschen. Dann betrachtet er in Kap.7, einem etwas längeren Kapitel, wichtige Konkretisierungen von Menschenwürde, wie sie uns im Alltag real begegnen. Sehr anschaulich führt er die verschiedenen Punkte aus, so dass man nachvollziehen kann, wie verschiedene Verhaltensweisen/ Lebensweisen tief in das Selbst- und Lebensgefühl eines Menschen eingreifen können, bis dahin, dass er in der Wurzel getroffen, verletzt oder gar nachhaltig zerstört wird. Es sind weniger die äußerlichen Dinge als solche, sondern ihre Wirkung auf das ‚Innere‘ eines Menschen, sein Fühlen, seine Fähigkeit zu vertrauen, sein Denken usw. Schließlich, im Kapitel 9, Menschenrechte als Moralische Rechte, geht es um Begriffe wie ‚Werte‘ – ‚Normen‘, ‚Pflichten‘, oder auch um ‚Moral‘. Insbesondere die Frage, wie komme ich von ‚Werten‘ zu ‚Normen‘? Ferner die Problematik des Verhältnisses von ‚Individuum‘ zur ‚Gesellschaft‘: inwiefern können sanktionierte gesellschaftliche Normen eine ‚Pflicht‘ für ein Individuum sein, das auf ‚authentische‘ Weise versucht, jene Werte und daraus sich ergebenden Pflichten zu bestimmen, denen es folgen will? Ist ‚Moral‘ im Sinne der Übereinstimmung von ‚gesellschaftlich‘ auferlegten Pflichten und ’subjektiv‘ auferlegten Pflichten möglich? Es ist aufschlussreich, wie Paul Tiedemann diese komplizierte Begriffslage aufschlüsselt und seine Sicht darlegt. Die ‚Kluft‘ zwischen individueller und gesellschaftlich sanktionierter Selbstverpflichtung schließt sich bei Paul Tiedemann dadurch, dass er die gesellschaftlichen Institutionen, die Normen in Form von Recht inhaltlich erlassen, sich in ihrem Geltungsgrund letztlich auf das Wollen der Wählerschaft zurückführen müssen. Durch diese Rückkoppelung des gesellschaftlichen Normgebers an das Wollen des einzelnen besteht im Prinzip die Möglichkeit, dass die ‚Werte‘ des einzelnen, an die sich der einzelne binden möchte (über die Delegierung an den gesellschaftlichen Normgeber), dem einzelnen nicht als ‚fremde‘ Normen gegenübertreten, sondern letztlich seinen eigenen intrinsischen Werten entsprechen.

Begriffsnetzwerk zu Kapitel 10 des Buches 'Menschenwürde' von Paul Tiedemann
Begriffsnetzwerk zu Kapitel 10 des Buches ‚Menschenwürde‘ von Paul Tiedemann

KAPITEL 10 (SS.178 – 193) RECHTSTHEORIE DER MENSCHENWÜRDE

1. Den Abschluss des Buches bildet ein Kapitel über rechtstheoretische Zusammenhänge, also jene Strukturen, innerhalb deren der Wert der ‚Menschenwürde‘ im öffentlichen, staatlichen Geschehen, zur Geltung kommen kann (oder auch nicht).

2. Bei diesen Überlegungen lässt sich Paul Tiedemann offensichtlich von der Frage leiten, wie es sein müsste, WENN der Wert der Menschenwürde zur Geltung kommen sollte (die Alternative würde auch gar keinen Sinn ergeben).

3. Entsprechend der vorausgehenden Unterscheidung (vgl. Kap.9) zwischen der subjektiven moralischen Verpflichtungsdimension ausgehend von erkannten Werten und der Externalisierung solcher Werte in einer öffentlichen staatlichen Rechtsordnung kann der Wert der Menschenwürde letztlich nur zur allgemeinen Geltung kommen, wenn eine staatliche Rechtsordnung in ihren Grundlagen diesen Wert zulässt, einbezieht, bejaht.

4. Wenn überhaupt, dann kann der Wert der Menschenwürde, nicht ein Wert neben anderen sein, sondern kann nur als ein absoluter Wert allen anderen Werten voraus liegen. Dies drückt sich auch darin aus, dass mögliche ‚Grundrechte‘ nicht in Konkurrenz zur Menschenwürde stehen können. Im Gegenteil, die Menschenwürde ist konstitutiv für alle sowohl ausdrücklich formulierten Grundrechte wie auch Grund möglicher neuer, noch nicht geschriebener Grundrechte.

5. Zwischenstaatliche, völkerrechtliche Vereinbarungen sind nationalstaatlich formal nur bindend, wenn die völkerrechtlichen Sachverhalte durch geeignete Transformationsrechte in nationalstaatliches Recht ‚überführt‘ wurden. Bezieht sich ein nationales Recht allerdings auf die Menschenwürde, dann ergibt sich implizit aus dieser Zielrichtung eine Art ‚immanente‘ Verpflichtung des Staates, sich einer völkerrechtlich formulierten Geltung der Menschenwürde anzuschließen und diese zu unterstützen.

DISKUSSION

6. Diese Gesamtarchitektur lässt allerdings deutlich eine Schwachstelle dort erkennen, wo die Geltung einer Rechtsordnung vom verfassungsgebenden Willen der Rechtssubjekte abhängt. Diese Rechtssubjekte als konkrete Individuen sind bekanntlich gebunden durch begrenztes Wissen, historischen Erfahrungen und aktuelle Wertesysteme, die statistisch eher nicht die Allgemeinheit des Wertes Menschenwürde widerspiegeln. Vielmehr finden wir in einer konkreten westlichen Gesellschaft heute eine Pluralität von Wertesysteme, die nicht vollständig kompatibel sind und in wichtigen Teilen dem Konzept der Menschenwürde eher widersprechen.

7. Dieser konkrete empirische Befund spricht nicht gegen die Menschenwürde, sondern beleuchtet nur den kontingenten Charakter ihrer ‚Erkennung‘ wie auch ihrer jeweiligen ‚Umsetzung‘.

8. Der Einwand von Paul Tiedemann gegen ein Naturgesetz gerade durch den Verweis auf die grundlegende Abhängigkeit jeder rechtmäßigen Verfassung vom Willen der Rechtssubjekte erscheint hier nicht ganz überzeugend, da dies ja für die Anerkennung und Geltung der Menschenwürde ja auch gilt. Die Menschenwürde wird von Paul Tiedemann ja als oberster fundamentaler Wert gesetzt unabhängig davon, ob einzelne Menschen dies nun voll erkennen oder nicht. Das gleiche gilt von der ‚Natur‘. Die Natur ist gesetzt vor allem individuellen Wollen und Anerkennen. Und insofern der Mensch vollständig ein ‚Produkt‘ dieser Natur ist, ist eine Trennung zwischen dem 100-prozentigen Naturprodukt Mensch und der den Menschen hervorbringenden Natur nicht so ohne weiteres einsichtig.

ABCHLUSS WAHRNEHMUNG, BEGINN REFLEXION

9. Mit diesem letzten 10.Kapitel endet diese erste Bestandsaufnahme des Buches von Paul Tiedemann.

10. Wie schon einleitend mehrfach festgestellt, ist es ein wunderbares Buch zur rechten Zeit, das aber, soviel wunderbare Einsichten es vermittelt, gerade deswegen auch zugleich eine Reihe von weiterführenden Fragen ermöglicht, die wichtig und drängend sind.

11. Die Abhängigkeit der letzten Werterkenntnis und deren reale Umgestaltung von den Rechtssubjekten selbst, den heute lebenden Menschen, macht das Erkennen und das Umgestalten notorisch fragil, da sich nicht nur die erste Natur, sondern auch die zweite von Menschen geschaffene Natur, immer schneller verändert. In evolutionärer Perspektive befindet sich das gesamte biologische Leben auf der Erde in einem Transformationsprozess von universalem Ausmaß, der es erzwingt, alle bisherigen Grundlagen von neuem und zukunftsoffen zu überdenken. Wenn meine Wahrnehmung zutrifft, dann sind es gerade die treibenden Kräfte der westlichen Länder, die zunehmend ein grundlegendes Problem mit dem Begriff der Menschenwürde haben, weil sie ein zunehmendes Problem mit dem Menschen als solchen haben. Aktuell kann der Eindruck entstehen, dass das Transhumane einen höheren Stellenwert bekommt als das Humane. Sollte dieser Eindruck zutreffen, würde damit in einer breiten gesellschaftlichen Strömung dem klassischen Begriff der Menschenwürde der Boden entzogen. Persönlich glaube ich nicht an einen grundlegenden Gegensatz von Humanem und Transhumanem, da sowohl das Humane wie auch das Transhumane prinzipiell Momente am biologischen Leben sind und beide Momente auf sehr grundlegende Weise miteinander verschränkt sind. Am elementarsten über die Wertefrage! Dieser Sachverhalt wird heute aber – soweit ich sehe – praktisch noch nirgends wahrgenommen. Dies liegt möglicherweise daran, dass es bis heute zu wenig Menschen gibt, die sich ernsthaft mit der Grundlagenproblematik lernender Systeme (biologischen technischen) beschäftigt haben. Es gibt nämlich kein ernsthaftes Lernen ohne Werte. Und Werte fallen nicht vom Himmel, sie kosten vielmehr einen sehr hohen Preis, genau genommen kosten sie soviel Existenz, wie man dadurch gewinnen will.

Fortsetzung folgt

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WAS IST MENSCHENWÜRDE? – Überlegungen im Umfeld des Buches von Paul Tiedemann

Zur Einstimmung eine eher ’softe‘ Musik live vom 20.Januar 2015 aus den Radically Unplugged Musik-Experimenten: dieses Mal ein Duo: Schlagzeug und ein hybrides Piano (wie immer ohne Noten, ohne Proben, direkt, ohne Nachbearbeitung, also RUM…).

Paul Tiedemann, „Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014

KONTEXT DES BLOGS (cagent)

1. Da jetzt auch andere Autoren angefangen haben, im Blog zu schreiben, hier die Einschränkung des Kontexts auf die Beiträge, die der Autor cagent bislang geschrieben hat.

2. Auf der Suche nach dem Neuen Menschenbild (als Teil des Ganzen) spielen natürlich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Nur in einer Gesellschaft, die dem Geist der Aufklärung folgt, in der Bildung und Wissenschaft im modernen Sinne möglich sind, wo die Rechte der Menschen unabhängig von religiösen oder weltanschaulichen Anschauungen gelten, bei einer funktionierenden Öffentlichkeit, bei einer demokratischen Zuteilung von Macht – um nur einige Punkte zu nennen – nur in einer solchen Gesellschaft kann es ein neues Menschenbild geben, das der im Universum vorgegebenen Wahrheit Rechnung zu tragen versucht.

3. In diesem Zusammenhang spielt für die Deutsche Gesellschaft das Grundgesetz (GG) eine zentrale Rolle (erlassen am 23. Mai 1949, 24:00 Uhr, ab dem 3. Oktober 1990 als Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland , letzte Änderung in Kraft getreten am 1. Januar 2015 (Art. 2 G beschlossen am 23. Dezember 2014))

4. Im Wikipediabeitrag wird zurecht herausgestellt, dass im neuen GG im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung „die Grundrechte … keine bloßen Staatszielbestimmungen [sind], sondern unmittelbar geltendes Recht [darstellen] für die der Menschenwürde verpflichteten Staatsgewalten (Art. 1). Die Grundrechte befinden sich am Anfang des Verfassungstextes und haben eine hervorgehobene Bedeutung sowohl als subjektive Bürgerrechte als auch in ihrer Funktion einer objektiven Wertentscheidung des Staatswesens. Sie dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Der Grundsatz des Artikels 1, der diese Bindung festlegt, darf nicht verändert werden (Ewigkeitsklausel). (Siehe Wikipedia-DE GG).

5. Insofern, wenn im Art 1 des GG Die ‚Würde des Menschen‘ allem anderen vorangestellt wird, indem sie als ‚unantastbar‘ erklärt wird, die ‚zu achten und zu schützen‘ die ‚Verpflichtung aller staatlichen Gewalt‘ sei, dann bekommt der Begriff der ‚Menschenwürde‘ eine zentrale Bedeutung. Von dem Verständnis dieser Bedeutung des Begriffs ‚Menschenwürde‘ in der Deutschen Verfassung hängt dann sehr viel, um nicht zu sagen ‚alles‘ ab.

6. Es wird diese verfassungsorientierte Begriffsbestimmung sein, die für die Suche nach dem neuen Weltbild einen wichtigen Bezugspunkt darstellen wird. Bezugspunkt allerdings nicht als ‚Vorgabe‘, sondern als ‚Vergleichspunkt‘, ob und wieweit das aktuelle Menschenverständnis der Verfassung dem neuen – auf den neuen wissenschaftlichen und philsophischen und religiösen Erkenntnissen beruhenden – Menschenbild entspricht. Denn so, wie sich in ganz Europa (historisch als Morgenland und Abendland) die Auffassungen von Mensch und Gesellschaft und Staat in den letzten 4000 Jahren mehrfach und massiv immer wieder geändert haben, genauso werden die Erkenntnisse zum ‚Menschen im Universum‘ auch in der Zukunft weitergehen.

7. Historisch gesehen sind die Menschenbilder der drei europäischen Offenbarungsreligionen Judentum, Christentum und Islam eigentlich deutlich überholt, real gibt es aber immer noch viele Menschen, die an diesen überholten Menschenbildern festhalten. Deswegen wird man sich auch weiterhin immer wieder mit diesen Menschenbildern (und ihren wissensmäßigen Voraussetzungen) auseinander setzen müssen.

ZIEL DES BUCHES

8. In der Einleitung stellt der Autor Paul Tiedemann – promovierter Jurist und promovierter Philosoph, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – genau diesen zentralen – und zugleich fragilen – Zusammenhang heraus: erst ca. 50 Jahre nach der Verabschiedung des GG setzte eine intensivere Diskussion der Bedeutung dieses Begriffs ein. Stand für die meisten in den Jahrzehnten nach dem Krieg noch selbstverständlich mit dem Begriff der ‚Menschenwürde‘ die Abwehr der Naziwillkür unausgesprochen im Vordergrund, kamen z.B. mit den Diskussionen um Bio- und Gentechnologie, mit neuerlicher Terrorismusabwehr und den darin involvierte möglichen Foltermethoden, neue Themen ins Spiel. Zugleich zeigte sich auch weltweit, dass die Interpretation der Menschenwürde in zwischenstaatlichen Verträgen verschieden gesehen wird: der Begriff der ‚Menschenwürde‘ sei kulturabhängig, der Begriff der Menschenwürde sei spezifisch abendländisch, bis dahin, dass die globale Verwendung dieses Begriffs als eine Art ‚Kulturimperialismus‘ gesehen werden kann.

9. [ANMERKUNG: Und, man könnte noch ergänzen, dass angesichts des Wiedererstarkens alter Religionen, begleitet von einem neuen Erstarken globaler kapitalistischer , Menschen entwertender Wirtschaftsabläufen, sowie einer sich seit den 1980iger Jahren aufbauenenden Position eines technik-induzierten ‚Transhumanismus‘, dazu die Existenz vieler Staaten, in denen undemokratische Machtstrukturen herrschen, dies alles die Frage nach der Bedeutung und dem Stellenwert der ‚Menschenwürde‘ zusätzlich intensiviert.]

10. Sein Buch soll zur Klärung solcher Bedeutungsfragen beitragen, für die Orientierung helfen. Und Paul Tiedemann geht davon aus, dass sich hinter diesem Begriff ‚Menschenwürde‘ eine fundamentale Wertvorstellung verbirgt, die ernst genommen werden sollte.

Eine Fortsetzung findet sich HIER.

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FREIHEIT DIE ICH MEINE – ÜBERLEGUNGEN ZU EINER PARTEIINTERNEN DISKUSSION DER GRÜNEN

1. Bevor ich gleich ein wenig auf die wichtigsten Beiträge der Mitgliederzeitschrift ‚Schrägstrich‘ (Ausgabe Juli 2014) der Grünen eingehe, hier einige Vorüberlegungen zu den gedanklichen Koordinaten, innerhalb deren ich diese Beiträge rezipiere. Im wesentlichen handelt es sich bei diesen gedanklichen Koordinaten um jene, die ich hier im Blog bislang ansatzweise skizziert habe. Hier in einer komprimierten Form wichtige Elemente, die dann im weiteren Verlauf nach Bedarf präzisiert werden:

Aus Sicht des einzelnen: Woher? Was tun? Wohin?
Aus Sicht des einzelnen: Woher? Was tun? Wohin?

2. Ausgangspunkt des Koordinatensystem ist jeder einzelne von uns, der sich täglich konkret die Frage stellen muss, was an diesem Tag zu tun ist. Die Frage, woher man selbst kommt spielt bei den meisten in der Regel keine Rolle, höchstens soweit, dass aus der unmittelbaren Vergangenheit irgendwelche ‚Verpflichtungen‘ erwachsen sind, die in die Gegenwart hineinwirken (negatives oder positives Vermögen, erlernte Fähigkeiten, erworbenes Wissen, gewachsene Beziehungen, …). Wohin wir gehen wollen ist bei den meisten auch nur schwach ausgeprägt (Die Alltagsnotwendigkeiten stehen im Vordergrund: seine Verpflichtungen erfüllen, die Arbeitsanforderungen, den Unterhalt für das tägliche Leben, persönliche und soziale Erwartungen durch Beziehungen und Zugehörigkeiten, ein Ausbildungsziel erreichen, eine höhere Position in der Karriereleiter, …..). Übergreifende Ziele wie Erhaltung bestimmter Systeme (Ausbildung, Gesundheit, Infrastrukturen, …) sind meistens ‚delegiert‘ an Institutionen, die dafür ‚zuständig‘ sind, auf die man nur sehr begrenzt Einfluss nehmen kann. Dennoch gibt es nicht wenige, die sich in Vereinigungen engagieren, die spezifische soziale Räume aufspannen (Sport, Kleingärtner, Chöre, Parteien, Gewerkschaften, …), in denen sie ihr individuelles Handeln mit anderen verbünden.

Jeder nur als Teil einer Population in einem physikalischen Rahmen mit chemischer, biologischer und kultureller Evolution. Erfolg ist kurzfristig oder nachhaltig
Jeder nur als Teil einer Population in einem physikalischen Rahmen mit chemischer, biologischer und kultureller Evolution. Erfolg ist kurzfristig oder nachhaltig

3. Beginnt man seine eigene Situation zu analysieren, dann wird man nicht umhin kommen, festzustellen, dass man als einzelner als Mitglied einer größeren Population von Menschen vorkommt, die über unterschiedlichste Kommunikationsereignisse miteinander koordiniert sind. Das tägliche Leben erweist sich als eingebettet in einen gigantischen realen Raum, von dem man unter normalen Umständen nur einen winzigen Ausschnitt wahrnimmt. Schaut man genauer hin, dann sind wir das Produkt einer komplexen Geschichte von Werden im Laufe von vielen Milliarden Jahren. Eingeleitet durch die chemische Evolution kam es vor ca. 3.8 Milliarden Jahren zur biologischen Evolution, die dann vor – schwierig zu definieren, wann Kultur und Technik genau anfing – sagen wir ca. 160.000 Jahren mit einer kulturellen Evolution erweitert wurde. Technik sehe ich hier als Teil der kulturellen Leistungen. Eine Erfolgskategorie ist die des schieren Überlebens. Innerhalb dieser Kategorie macht es einen Unterschied wie ‚lange‘ eine Population überhaupt lebt (‚kurz‘ oder ‚lang‘). Die Frage ist nur, welche ‚Zeiteiheiten‘ man hier anlegen will, um ‚kurz‘ oder ‚lang‘ zu definieren. Aus der Perspektive eines einzelnen Menschen können ‚Jahre‘ schon sehr lang sein und ‚Jahrzehnte‘ können wie eine Ewigkeit wirken. Aus Sicht einer ‚Generation‘ sind 30 Jahre ’normal‘, 10 Generationen (also ca. 300 Jahre) sind eine Zeiteinheit, die für einzelne schon unvorstellbar sein mögen, die aber gemessen an dem Alter so mancher Arten von Lebewesen mit vielen Millionen oder gar hunderten von Millionen Jahren (die Dinosaurier beherrschten das Ökosystem von -235 bis -65 Mio, also 170 Mio Jahre lang!) nahezu nichts sind.

4. Das komplexeste bis heute bekannte Lebewesen, der homo sapiens, jene Art, zu der wir gehören, ist bislang ca. 160.000 Jahre alt (natürlich mit langer Vorgeschichte). Biologisch betrachtet ist diese Zeitspanne nahezu ein ‚Nichts‘. Insofern sollte man nicht zu früh sagen ‚Wer‘ bzw. ‚Was‘ der ‚Mensch‘ als ‚homo sapiens‘ ist. Wir leben in einem Wimpernschlag der Geschichte und wenn wir sehen, welche Veränderungen die Art homo sapiens in kürzester Zeit über die Erde gebracht hat, dann sollten wir genügend biologische Fantasie entwickeln, um uns klar zu machen, dass wir eher ganz am Anfang einer Entwicklung stehen und nicht an deren Ende.

Mensch als Teil des Biologischen hat Technik als Teil von Kultur hervorgebracht: Generisch oder arbiträr. Technik ist effizient oder nicht
Mensch als Teil des Biologischen hat Technik als Teil von Kultur hervorgebracht: Generisch oder arbiträr. Technik ist effizient oder nicht

5. Der homo sapiens ist ganz wesentlich Teil eines größeren komplexen biologischen Systems von unfassbarer ‚Tiefe‘, wo alles ineinander greift, und wo der homo sapiens aufgrund seiner Leistungsfähigkeit aktuell dabei zu sein scheint, trotz seiner kognitiven Möglichkeiten seine eigenen biologischen Voraussetzungen zu zerstören, ohne die er eigentlich nicht leben kann (Umweltverschmutzung, Ausrottung vieler wichtiger Arten, Vernichtung der genetischen Vielfalt, …).

6. Die erst langsame, dann immer schneller werdende Entwicklung von leistungsfähigen und immer ‚effizienteren‘ Technologien eingebettet in einen ‚kulturellen Raum‘ von Zeichen, Formen, Interpretationen, Normen, Regelsystemen und vielerlei Artefakten zeigt eine immense Vielfalt z.T. ‚arbiträrer‘ Setzungen, aber auch einen harten Kern von ‚generischen‘ Strukturen. ‚Generisch‘ wäre hier die Ausbildung von gesprochenen und geschriebenen Sprachen; ‚arbiträr‘ wäre die konkrete Ausgestaltung solcher Sprachen: welche Zeichensysteme, welche Laute, welche Anordnung von Lauten oder Zeichen, usw. So sind ‚Deutsch‘, ‚Arabisch‘, ‚Russisch‘ und ‚Chinesisch‘ alles Sprachen, mithilfe deren sich Menschen über die Welt verständigen können, ihre gesprochene und geschriebene Formen weichen aber extrem voneinander ab, ihre Akzent- und Intonationsstrukturen, die Art und Weise, wie die Zeichen zu Worten, Sätzen und größeren sprachlichen Strukturen verbunden werden, sind so verschieden, dass der Sprecher der einen Sprache in keiner Weise in der Lage ist, ohne größere Lernprozesse die andere Sprache zu verstehen.

7. Bei der Entwicklung der Technologie kann man die Frage stellen, ob eine Technologie ‚effizienter‘ ist als eine andere. Nimmt man den ‚Output‘ einer Technologie als Bezugspunkt, dann kann man verschiedene Entwürfe dahingehend vergleichen, dass man z.B. fragt, wie viele Materialien (erneuerbar, nicht erneuerbar) sie benötigt haben, wie viel Energie und Arbeitsaufwand in welcher Zeit notwendig war, und ob und in welchem Umfang die Umwelt belastet worden ist. Im Bereich der Transporttechnologie wäre der Output z.B. die Menge an Personen oder Gütern, die in einer bestimmten Zeit von A nach B gebracht würden. Bei der Technologie Dampfeisenbahn mussten Locks und Wagen hergestellt werden, Gleise mussten hergestellt und verlegt werden; dazu mussten zuvor geeignete Trassen angelegt werden; ein System von Signalen und Überfahrtregelungen muss für den reibungslosen Ablauf sorgen; dazu benötigt man geeignet ausgebildetes Personal; zum Betrieb der Locks benötigte man geeignete Brennstoffe und Wasser; die Züge selbst erzeugten deutliche Emissionen in die Luft (auch Lärm); durch den Betrieb wurden die Locks, die Wagen und die Schienen abgenutzt. usw.

8. Ein anderes Beispiel wäre die ‚Technologie des Zusammenwohnens auf engem Raum‘, immer mehr Menschen können heute auf immer kleineren Räumen nicht nur ‚überleben‘, sondern sogar mit einem gewissen ‚Lebensstandard‘ ‚leben‘. Das ist auch eine Effizienzsteigerung, die voraussetzt, dass die Menschen immer komplexere Systeme der Koordinierung und Interaktion beherrschen können.

Das Herz jeder Demokratie ist eine funktionierende Öfentlichkeit. Darüber leitet sich die Legislative ab, von da aus die Exekutive und die Judikative. Alles muss sich hier einfügen.
Das Herz jeder Demokratie ist eine funktionierende Öfentlichkeit. Darüber leitet sich die Legislative ab, von da aus die Exekutive und die Judikative. Alles muss sich hier einfügen.

9. Im Rahmen der kulturellen Entwicklung kam es seit ca. 250 Jahren vermehrt zur Entstehung von sogenannten ‚demokratischen‘ Staatsformen (siehe auch die z.T. abweichenden Formulierungen der englischen Wikipedia zu Democracy). Wenngleich es nicht ‚die‘ Norm für Demokratie gibt, so gehört es doch zum Grundbestand, dass es als primäre Voraussetzung eine garantierte ‚Öffentlichkeit‘ gibt, in der Meinungen frei ausgetauscht und gebildet werden können. Dazu regelmäßige freie und allgemeine Wahlen für eine ‚Legislative‘ [L], die über alle geltenden Rechte abstimmt. Die Ausführung wird normalerweise an eine ‚Exekutive‘ [E] übertragen, und die Überwachung der Einhaltung der Regeln obliegt der ‚Judikative‘ [J]. Die Exekutive gewinnt in den letzten Jahrzehnten immer mehr Gewicht im Umfang der Einrichtungen/ Behörden/ Institutionen und Firmen, die im Auftrag der Exekutive Aufgaben ausführen. Besonderes kritisch waren und sind immer Sicherheitsbehörden [SICH] und das Militär [MIL]. Es bleibt eine beständige Herausforderung, das Handeln der jeweiligen Exekutive parlamentarisch hinreichend zu kontrollieren.

Oberstes Ziel ist es, eine Demokratie zu schüzen; was aber, wenn die Sicherheit zum Selbstzweck wird und die Demokratie im Innern zerstört?
Oberstes Ziel ist es, eine Demokratie zu schüzen; was aber, wenn die Sicherheit zum Selbstzweck wird und die Demokratie im Innern zerstört?

10. Wie es in vielen vorausgehenden Blogeinträgen angesprochen worden ist, erweckt das Beispiel USA den Eindruck, dass dort die parlamentarische Kontrolle der Exekutive weitgehend außer Kraft gesetzt erscheint. Spätestens seit 9/11 2001 hat sich die Exekutive durch Gesetzesänderungen und Verordnungen weitgehend von jeglicher Kontrolle unabhängig gemacht und benutzt das Schlagwort von der ’nationalen Sicherheit‘ überall, um sowohl ihr Verhalten zu rechtfertigen wie auch die Abschottung des Regierungshandelns durch das Mittel der auswuchernden ‚Geheimhaltung‘. Es entsteht dadurch der Eindruck, dass die Erhaltung der nationalen Sicherheit, die als solche ja etwas Positives ist, mittlerweile dazu missbraucht wird, das eigene Volk mehr und mehr vollständig zu überwachen, zu kontrollieren und die Vorgänge in der Gesellschaft nach eigenen machtinternen Interessen (auf undemokratische Weise) zu manipulieren. Geheimdienstaktionen gegen normale Bürger, sogar gegen Mitglieder der Legislative, sind mittlerweile möglich und kommen vor. Der oberste Wert in einer Demokratie kann niemals die ‚Sicherheit‘ als solche sein, sondern immer nur die parlamentarische Selbstkontrolle, die in einer funktionierenden Öffentlichkeit verankert ist.

GRÜNES GRUNDSATZPROGRAM VON 2002

11. Bei der Frage nach der genaueren Bestimmung des Freiheitsbegriffs verweist Bütikofer auf SS.7ff auf das Grüne Grundsatzprogramm von 2002, das in 3-jähriger Arbeit alle wichtigen Gremien durchlaufen hatte, über 1000 Änderungsanträge verarbeitet hat und einer ganzen Vielzahl von Strömungen Gehör geschenkt hat. Schon die Präambel verrät dem Leser, welch großes Spektrum an Gesichtspunkten und Werteinstellungen Berücksichtigung gefunden haben.

12. Im Mittelpunkt steht die Würde des Menschen, der sehr wohl auch als Teil einer umfassenderen Natur mit der daraus resultierenden Verantwortung gesehen wird; der Aspekt der Nachhaltigkeit allen Handelns wird gesehen. Grundwerte und Menschenrechte sollen Orientierungspunkte für eine demokratische Gesellschaft bilden, in der das Soziale neben dem Ökonomischen gleichberechtigt sein soll. Diese ungeheure Spannweite des Lebens impliziert ein Minimum an Liberalität, um der hier waltenden Vielfalt gerecht zu werden.

13. Die Freiheit des einzelnen soll einerseits so umfassend wie möglich unterstützt werden, indem die gesellschaftlichen Verhältnisse immer ein Maximum an Wahlmöglichkeiten bereit halten sollten, zugleich muss die Freiheit aber auch mit hinreichend viel Verantwortung gepaart sein, um die jeweiligen aktuellen Situationen so zu gestalten, dass Lebensqualität und Nachhaltigkeit sich steigern.

ENGAGIERTE POLITIK vs. LIBERALISMUS UND FREIHEIT?

14. Reinhard Loske wirft auf SS.10ff die Frage auf, ob und wie sich eine ökologisch verpflichtete Politik mit ‚Liberalismus‘ vereinbaren könnte. Natürlich wäre ein unbeschränkter ‚wertfreier‘ Liberalismus ungeeignet, da sich dann keinerlei Art von Verantwortung und einer daraus resultierenden nachhaltigen Gestaltung ableiten ließe. Doch muss man dem Begriff des Liberalismus historisch gerecht werden – was Loske im Beitrag nicht unbedingt tut – , denn in historischer Perspektive war ein liberales Denken gerade nicht wertfrei, sondern explizit orientiert am Wert des Individuums, der persönlichen Würde und Freiheit, das es gegenüber überbordenden staatlichen Ansprüchen zu schützen galt, wie auch übertragen auf das wirtschaftliche Handeln, das hinreichend stark zu schützen sei gegenüber ebenfalls überbordenden staatlichem Eingriffshandeln das tendenziell immer dazu neigt, unnötig viel zu reglementieren, zu kontrollieren, ineffizient zu sein, Verantwortung zu nivellieren, usw.

15. Zugleich ist bekannt, dass wirtschaftliches Verhalten ohne jegliche gesellschaftliche Bindung dazu tendiert, die Kapitaleigner zu bevorteilen und die abhängig Beschäftigten wie auch die umgebende Gesellschaft auszubeuten (man denke nur an das Steuerverhalten von Konzernen wie z.B. google, amazon und Ikea).

16. Es muss also in der Praxis ein ‚Gleichgewicht‘ gefunden werden zwischen maximaler (wertgebundener) Liberalität einerseits und gesellschaftlicher Bindung andererseits. Doch, wie gerade die hitzigen Debatten um die richtige Energiepolitik in Deutschland und Europa zeigen, sind die Argumente für oder gegen bestimmte Maßnahmen nicht völlig voraussetzungslos; je nach verfügbarem Fachwissen, je nach verfügbaren Erfahrungen, ja nach aktueller Interessenslage kommen die Beteiligten zu unterschiedlichen Schlüssen und Bewertungen.

17. Loske selbst erweckt in seinem Beitrag den Eindruck, als ob man so etwas wie einen ‚ökologisch wahren Preis‘ feststellen kann und demzufolge damit konkret Politik betreiben kann. Angesichts der komplexen Gemengelage erscheint mir dies aber als sehr optimistisch und nicht wirklich real zu sein. Wenn man in einer solch unübersichtlichen Situation unfertige Wahrheiten zu Slogans oder gar Handlungsmaximen erhebt und gar noch versucht, sie politische durchzudrücken, dann läuft man Gefahr, wie es im letzten Bundeswahlkampf geschehen ist, dass man vor dem Hintergrund einer an sich guten Idee konkrete Maßnahmen fordert, die nicht mehr gut sind, weil sie fachlich, sachlich noch nicht so abgeklärt und begründet sind, wie es der Fall sein müsste, um zu überzeugen. Dann besteht schnell die Gefahr, mit dem Klischee der ‚Ideologen‘, ‚Fundamentalisten‘, ‚Oberlehrer‘ assoziiert zu werden, obgleich man doch so hehre Ziele zu vertreten meint.

OBERLEHRER DER NATION – NEIN DANKE

18. Im Eingangsartikel SS.4ff stellt Katharina Wagner genau diese Frage, ob verschiedene während des Wahlkampfs angekündigten konkrete Maßnahmen nicht genau solch einen Eindruck des Oberlehrerhaften erweckt haben, als ob die Grüne Partei trotz ihrer großen Werte und Ziele letztlich grundsätzlich ‚anti-liberal‘ sei. Doch bleibt ihre Position unklar. Einerseits sagt sie sinngemäß, dass sich das grüne Programm auf Freiheit verpflichtet weiß, andererseits verbindet sie die ökologische Verantwortung mit der Notwendigkeit, auch entsprechend konkrete und verpflichtende Maßnahmen zu ergreifen. So hält sie z.B. Verbote im Kontext der Gentechnik für unumgänglich. Müssen die Verbote nur besser kommuniziert werden? Gibt es verschiedene ‚Formen‘ von Regeln in einer Skala von ‚gusseisern‘ bis ‚freundliche Einladung‘?

19. Ich finde diese Argumentation unvollständig. Ihr mangelt der Aspekt – genauso wie im Beitrag von Loske –, dass das Wissen um das ‚ökologisch Angemessene‘ in der Regel höchst komplex ist; unser Wissen um die Natur, die komplexen Technologien ist in der Regel unfertig, kaum von einzelnen alleine zu überschauen und in ständiger Weiterentwicklung. Absolut klare und endgültige Aussagen hier zu treffen ist in der Regel nicht möglich. Zwar ist es verständlich, dass das politische Tagesgeschäft griffige Formeln benötigt, um Abstimmungsmehrheiten zu erzeugen, aber dieser Artefakt unseres aktuellen politischen Systems steht im direkten Widerspruch zur Erkenntnissituation und zu den Erfordernissen einer seriösen Forschung ( Mittlerweile gibt es viele Fälle, wo die Politik erheblichen Druck auf die Wissenschaft ausgeübt hat und ausübt, damit auch genau die Ergebnisse geliefert werden, die politisch gewünscht sind; das ist dann nicht nur kontraproduktiv sondern sogar wissenschaftsfeindlich, anti-liberal und auf Dauer eine massive Gefährdung unser Wissensbasis von der Welt, in der wir leben).

20. Eine politische Partei wie die der Grünen, die sich der ökologischen Dimension unserer Existenz verpflichtet wissen will, muss meines Erachtens, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren, weniger darauf bedacht sein, umfassende Vereinfachung durchzudrücken, sondern gerade angesichts der Verpflichtung für das Ganze massiv die wissenschaftlichen Erforschung der Phänomene unterstützen und den sich daraus ergebenden Ansätzen in ihrer ganzen Breite und Vielfalt Raum geben. Dazu müssten viel mehr Anstrengungen unternommen werden, das relevante Wissen öffentlich transparent zu sammeln und so aufzubereiten, dass es öffentlich diskutiert werden könnte. Alle mir bekannten Texte greifen immer nur Teilaspekte auf, betrachten kurze Zeiträume, vernachlässigen Wechselwirkungen, geben sich zu wenig Rechenschaften über Unwägbarkeiten und Risiken. So vieles z.B. an den Argumenten gegen Kernenergie und Gentechnik richtig ist, so fatal ist es aber, dass damit oft ganze Gebiete tabuisiert werden, die als solche noch viele andere Bereiche enthalten, die für eine ökologische Zukunft der Menschheit möglicherweise überlebenswichtig sind.

21. Kurzum, das ‚Oberlehrerhafte‘ und ‚Anti-Liberale‘ erwächst nicht automatisch aus einer Maßnahme als solcher, sondern daraus, wie sie zustande kommt und wie sie sachlich, wissensmäßig begründet ist. In einer komplexen Welt wie der unsrigen, wo die Wissenschaften selbst momentan eine akute Krise der Konsistenz und Qualität durchlaufen, erscheint es nicht gut, mangelndes Wissen durch übertriebenen Dogmatismus ersetzen zu wollen.

FREIHEIT UND GERECHTIGKEIT

22. Die zuvor schon angesprochene Komplexität findet sich ungebremst auch in dem Gespräch zwischen Dieter Schnaas, Kerstin Andreae und Rasmus Andresen (vgl. SS.8f). Hier geht es um maximal komplexe Sachverhalte zwischen verschiedenen sozialen Gruppen, Beschäftigungsverhältnissen, Einkommensstrukturen, Besteuerungssystemen, Versorgungssystemen, Umverteilung, Bildungsprozessen, Wirtschaft im allgemeinen wie auch unterschiedlichen Unternehmensformen und Wirtschaftsbereichen. Diese komplexen Begriffe auf nur zwei Seiten zu diskutieren erscheint mir unangemessen. Schon eine einigermaßen Definition jedes einzelnen dieser Begriffe würde Seiten benötigen.

23. In diesem Bereich griffige Parolen zu formulieren ist zwar eine anhaltende Versuchung und Herausforderung für jeden Politiker, aber dies ist in meinen Augen zum Scheitern verurteilt. Was immer man parolenhaft vereinfachend propagieren möchte, man wird mehr Kollateralschäden anrichten als wenn man das System zunächst einmal sich selbst überlassen würde. Beteiligte Bürger sind in der Regel in der Lage, Schwachstellen des gesellschaftlichen Systems zu erkennen, vorausgesetzt, man lässt diese zu Wort kommen. Und in der Regel wissen auch alle Beteiligte recht gut, in welche Richtung Lösungsansätze gesucht werden müssten, vorausgesetzt, man führt einen realen Dialog, transparent, undogmatisch, mit den notwendigen unterstützenden wissenschaftlichen Exkursen. Die ‚herrschenden‘ Parteien zeichnen sich hingegen bislang überwiegend dadurch aus, dass sie im Kern Lobbypolitik machen, die sie nur notdürftig mit allgemeinen Floskeln kaschieren. Im Prinzip hat die Partei der Grünen sehr gute strukturelle – und motivationale – Voraussetzungen, eine solche transparente, basisdemokratische, wissenschaftlich unterstütze Lösungsfindung zu propagieren und zu praktizieren, wenn sie etwas weniger ‚Oberlehrer‘ sein würde und etwas mehr ‚passionierter Forscher‘ und ‚kreativer Lösungsfinder‘.

WIDER DIE KONTROLLGESELLSCAFT

24. Das Thema ‚Abhören‘ ist zwar seit dem Sommer 2013 mehr und mehr im Munde aller, aber selten übersteigt die Diskussion den rein technischen Charakter des Abhörens oder führt über das bloße Lamentieren hinaus. Selbst die Bundesregierung zusammen mit den einschlägigen Behörden hat bis zu den neuesten Äußerungen der Bundeskanzlerin zum Thema wenig Substanzielles gesagt; im Gegenteil, die politische Relevanz wurde extrem herunter gespielt, die Brisanz für eine zukünftige demokratische Gesellschaft in keiner Weise erkannt.

25. Vor diesem Hintergrund hebt sich der Beitrag von Jan Philipp Albrecht (vgl. SS.6f) wohltuend ab. Er legt den Finger sehr klar auf die Versäumnisse der Bundesregierung, macht den großen Schaden für die deutsche und europäische Industrie deutlich, und er macht u.a. auch auf das bundesweite Sicherheitsleck deutlich, dass durch die Verwendung von US-amerikanischer Software in allen wichtigen Behörden und Kommunen besteht, von der man mittlerweile weiß, dass diese Software schon beim Hersteller für die US-amerikanische Geheimdienste geschützte Zugänge bereit halten. Albrecht macht die Konsequenzen für die Idee einer demokratisch selbstbestimmten Gesellschaft deutlich.

26. Was auch Albrecht nicht tut, ist, einen Schritt weiter zu gehen, und den demokratischen Zustand jenes Landes zu befragen – die USA –, aus dem heraus weltweit solche massenhaft undemokratischen Handlungen bewusst und kontinuierlich geplant und ausgeführt werden. Sind die USA noch minimal demokratisch? Müssen wir uns in Deutschland (und Europa) als Demokraten nicht auch die Frage stellen, inwieweit wir eine Verantwortung für die US-Bevölkerung haben, wenn ihre Regierung sich anscheinend schrittweise von allem verabschiedet, was man eine demokratische Regierung nennen kann? Wie können wir über Demokratie in Deutschland nachdenken, wenn unsere Partner Demokratie mindestens anders auslegen, wie wir? Diese – und weitergehende – transnationale politische Überlegungen fehlen mir in der Debatte der Grünen völlig. Wir leben nicht auf einer Insel der Seeligen. Was heißt ökologische Verantwortung auf einem Planeten, der zu mehr als 50% aus Staaten besteht, die nicht als demokratisch gelten, wobei ja selbst die sogenannten demokratischen Staaten vielfache Mängel aufweisen. Wie sollen wir z.B. die Umwelt schützen, wenn die meisten anderen Staaten keinerlei Interesse haben? usw.

FAZIT

27. Klar, die vorausgehenden Überlegungen sind sehr kursorisch, fragmentarisch. Dennoch, so unvollkommen sie sind, will man sich heute in der kaum überschaubaren Welt als einzelner eine Meinung bilden, hat man keine andere Möglichkeit, als die verschiedenen Gesprächsangebote aufzugreifen und sie mit den eigenen unvollkommenen Mitteln für sich versuchen, durchzubuchstabieren. Am Ende steht gewöhnlich keine neue Supertheorie, sondern – vielleicht – ein paar zusätzliche Querbeziehungen, ein paar neue Eindrücke, der eine der andere neue Aspekt, an dem es sich vielleicht lohnt, weiter zu denken.

28. Jeder, der heute nicht alleine vor sich hin werkeln will, braucht Netzwerke, in denen er ‚Gleichgesinnte‘ findet. Ich selbst bin zwar seit vielen Jahren offizielles Mitglied der Grünen, habe aber bislang – aus Zeitgründen – nahezu nichts gemacht (außer dass ich viele meiner FreundeInnen bewundert habe, die auf kommunaler Ebene konkrete Arbeit leisten). In den nächsten Jahren kann ich mich möglicherweise politisch mehr bewegen. Dies sind erste Annäherungsversuche, um zu überprüfen, ob und wieweit die Partei der Grünen ein geeignetes Netzwerk sein könnte, um politisch ein klein wenig mehr ‚zu tun‘. Allerdings verstehe ich mich primär als Philosoph und Wissenschaftler und ich würde den Primat des Wissens niemals aufgeben, nur um ‚irgendetwas zu tun‘ ….

Einen Überblick über alle bisherigen Blogeinträge nch Titeln findet sich HIER.

WAR ES DAS? SCHAFFEN SICH DIE DEMOKRATIEN SELBST AB? KÖNNEN WIR NOCH ETWAS TUN? Eine Zusammenfassung in eigener Sache

KEINER MAG ES UND DOCH PASSIERT ES

1. Am 28.Juli 2013 habe ich in diesem Blog zum ersten Mal explizit über Politik geschrieben. Anlass waren die im Somme 2013 aufkommenden ersten Nachrichten über Aktivitäten der US-Amerikanischen Geheimdienste und ihr staatlich, verfassungsrechtlicher Kontext: PHILOSOPHIE TRIFFT DAS SNOWDON SYNDROM – Erste Notizen. Dies war (siehe den Gesamtüberblick) damals der Blogeintrag Nr.148. Seitdem habe ich immer wieder weitere Blogeinträge geschrieben, da das Thema nicht nur nicht von der Bildfläche verschwand, sondern, ganz im Gegenteil, nahezu täglich durch neue Enthüllungen und Erkenntnisse an ‚Realitätsgehalt‘ zugenommen hat.

DAS ÖFFENTLICHE BEWUSSTSEIN NIMMT ZU, DIE VERLEUGNUNG DURCH DIE REGIERUNG(en) ABER AUCH

2. Das Erfreuliche an dem Vorgang ist, dass es immer mehr Publikationen, immer mehr Sendungen gibt, die die Dinge beim Namen nennen. Immer mehr Menschen merken, dass hier Dinge im Gang sind, die nicht den Geist der westlichen Demokratien repräsentieren. Doch, zugleich, von erschreckender Banalität, ist, dass die zuständigen Regierungsstellen samt den gewählten Regierungen den Eindruck erwecken, als ob ihnen die Bürger, die sie gewählt haben und für die Sie ihr Amt ausüben, genau diese Bürger überhaupt nicht mehr ernst nehmen. Dass Sie sich nicht wie demokratisch gewählte ‚Diener des Staates‘ benehmen, sondern – quasi losgelöst von allen geschriebenen Verfassungen – wie absolutistische Herrscher der vor-demokratischen Zeiten. Die US-Regierung mit ihren Behörden agiert eher ‚pro-aktiv‘, deutet das politische Handeln erst mal in ihrem Sinne ohne die Bürger ernsthaft gefragt zu haben, und die Deutsche Regierung mit ihren Organen erweckt den Eindruck, als ob sie einfach mitmacht; Augen zu, Ohren zu, sie stellt sich gleichsam ‚tot‘ und hofft, dass die Bürger sich ruhig verhalten; als ob ein Schweigen einen andauernden aktiven Verfassungsbruch quasi ungeschehen machen könnte.

3. Wenn man sieht, vor welch gewaltigen Herausforderungen die Menschheit als Menschheit steht, dann erscheint es irgendwie widersinnig, wie sich führende demokratische Staaten durch Missbrauch von politischer Macht im Alltag selbst zerfleischen, dass die Regierungsbehörden eines Staates ihren eigenen Staat, die eigene Bürger zum Feind erklären, anstatt ihre Potentiale auf jene Aufgaben zu lenken, die tatsächlich gelöst werden müssen.

DER SCHUTZ DES EINZELNEN TENDIERT MITTLERWEILE GEGEN NULL

4. In dem Beitrag vom 6.Aug.2013 (samt den Kommentaren!) wurde deutlich, wie die US-Behörden den ursprünglichen Geist der US-Verfassung zum Schutze des einzelnen nach und nach so ausgehöhlt haben, dass es die Bürgerrechte eigentlich gar nicht mehr gibt. Mittlerweile hat sich die US-Staatsmacht mittlerweile alle Rechte genommen; auf der einen Seite wurden die Rechte des Bürgers quasi annulliert, auf der anderen Seite nahm sich der Präsident und seine Behörden (allen vorweg die Geheimdienste) mittlerweile alle Rechte; die formal existierenden demokratischen Kontrollen sind faktisch nicht wirksam oder werden – falls es doch gelegentlich zu parlamentarischen Anfragen kommt – von der eigenen Regierung belogen und mit juristischen Scharmützeln überzogen (die deutsche Regierung und Regierungsstellen wirken in diesem Punkt wie Kopien ihres großen US-Amerikanischen Bruders).

AUSDEHNUNG OHNE JEDES MASS

5. Im Beitrag vom 24.August 2013 wird der ungeheuerliche Umfang deutlich, den die Geheimdienste in den USA angenommen haben. Überspitzt könnte man sagen, die USA bestehen im wesentlichen aus diesem Komplex an Geheimdiensten, dazu verzahnt mit einer gigantischen Militärmaschinerie und der Rest ist irgendwie nur noch (störende?) Zutat. Ein normaler Bürger zählt auf jeden Fall nichts mehr. Das Land hat sich zudem mit einem Wall von Sicherheitssystemen umgeben, so dass die USA von außen – optisch – wie ein Hochsicherheitsgefängnis erscheinen.

SICHERHEIT IST ALLES – SELBST WENN MAN DIE, DIE GESCHÜTZT WERDEN SOLLEN, SELBST ZU TERRORISTEN ERKLÄREN MUSS

6. In einer Zwischenauswertung vom 26.Sept.2013 der Lektüre eines Buches von Tom Engelhardt kann man erkennen, dass die vordergründige schleichende Entdemokratisierung der USA fast schon ‚zwangsläufig‘ erscheint, wenn man das Erstarken und das Verhalten des US-Militärapparates betrachtet, der sich seit dem Vietnamkrieg keinesfalls ‚in sich‘ zurückgezogen hat, sondern sich mit immer neuen – und immer ‚künstlicheren‘ – Feinbildern zu einer Struktur und Stärke weltweit aufgebaut hat, die historisch ohne Beispiel ist. Wenn man sich fragt, wie Hitler und die Nazis eine solche totale Kontrolle über den Staat bekommen konnte (Stalin und viele andere gehören hier natürlich auch genannt), dann muss man sich nur die USA nach dem 2.Weltkrieg anschauen: erst waren es die Kommunisten, die alles rechtfertigten, dann die Staatssicherheit als solche, und schließlich die ‚Terroristen‘, die ‚überall sein können, auch im eigenen Land. Dass in einem solchen ideologisch verzerrten Kontext (in dem Menschenrechte schon lange nichts mehr gelten) ausländische demokratisch instabile Regierungen ‚unbequemer‘ erschienen als Diktaturen, mit denen man kooperieren konnte, versteht sich dann fast – leider – von selbst. In diesem Sinne wären die USA selber ein ‚Schurkenstaat‘, würden sie ihre eigenen Kriterien auf sich selbst anwenden.

EIN BUNDESANWALT, DER NICHTS WEISS (ODER NICHTS WISSEN WILL?)

7. Am 28. Dezember 2013, also quasi zum Jahresende 2013, gab es genügend Hinweise, aufgrund deren man vermuten konnte, dass es eine intensiven Abhörtätigkeit der US-Dienste auf deutschem Boden und in die deutschen Datenströme hinein gab und gibt. Die offizielle Verlautbarung des deutschen Bundesanwalts Range zu diesem Punkt war abwiegelnd, ablehnend; er sähe keinen Anfangsverdacht. Dass er in seiner Stellungnahme statt von der ‚NSA‘ von der ‚NASA‘ sprach wirkte extrem beunruhigend: ist der Bundesanwalt Alkoholiker? Nimmt er Drogen? Ist er gar dement? Leider hat die deutsche Presse bislang versäumt, dieses Amt, seine Amtsführung etwas genauer unter die Lupe zu nehmen (stattdessen hat man lieber den ehemaligen Bundespräsidenten wegen ca. 700€ ‚zu Tode gehetzt‘ (natürlich ist die Integrität eines Bundespräsidenten wichtig, aber die Integrität eines Bundesanwalts, wenn es um massive Grundrechtsverletzungen geht, steht dem eigentlich in nichts nach)).

GRUNDRECHTE GELTEN INTERNATIONAL

8. Zu Beginn des Jahres 2014 hat sich in Sachen ‚außer Kontrolle geratene US-Sicherheitsmaschinerie‘ mit deutscher Gefolgschaft nicht viel geändert. Allerdings denkt die US-amerikanische Bürgerechtsvereinigung darüber nach, dass Grundrechte auch transnational gelten müssten, d.h. das Verbot des Abhörens von US-Bürgern müsste auch für Bürger anderer Staaten gelten (da war offensichtlich noch nicht klar genug, dass die US-Regierung – begonnen unter dem 43.ten Präsidenten der USA, George Walker Bush (born July 6, 1946), ohne Einschränkung übernommen von dem 44.ten Präsidenten der USA, Barack Hussein Obama II (born August 4, 1961) – die US-Bürger trotz anderslautender Verfassung schon längst im großen Stil abhörten). Als irgendwann der US-Justizminister Ashcroft sowie sein Stellvertreter sich weigerten, die Zustimmung zu diesem verfassungswidrigen Abhören von US-Bürgern zu geben, hat Cheney als damals amtierender Vizepräsident kurzerhand das Formular geändert; auf dem neuen Formular musste der Justizminister nicht mehr zustimmen. Dies war zwar gegen geltendes Recht, wurde aber von Bush akzeptiert, ebenso vom damaligen Chef der NSA Michael Vincent Hayden (born March 17, 1945) (Videoausschnitte dazu mit Originalaussagen der Beteiligten finden sich in einer Dokumentation des ZDF vom 28.Mai 2014! (eigentlich kennt das US-amerikanische Recht das Instrument des Impeachments, also der Möglichkeit, einen amtierenden Präsidenten aus dem Amt zu entfernen. Aber dazu bräuchte es neben Klägern auch Richter, die den Mut hätten, das Unrecht auf Seiten der Regierung entsprechend zu würdigen. Bislang findet sich kein Richter ..).

9. Als am 27.Januar 2014 erstmalig ein partielles Interview mit Snowden in der ARD ausgestrahlt wurde, war dies ein Meilenstein in der öffentlichen Diskussion. Gleichzeitig wurde die Verweigerungshaltung der betroffenen US- und Deutschen Regierungen immer deutlicher. Insbesondere wurde deutlich, dass das im US-Recht eingebaute Instrument des ‚Whistleblowings‘ mittlerweile (und von Obama ganz besonders) nahezu zu Null reduziert worden ist. Waren schon die Verhandlungen gegen den/ die SoldatenIn Mannings einer Demokratie unwürdig (eigene parteiliche Militärgerichtsbarkeit), so wirft die regierungsseitig völlig einseitige Argumentation in Sachen Snowden kein gutes Licht auf die demokratische Gesinnung der US-Regierung.

‚FAKTISCH KEINE KONTROLLE DER DEUTSCHEN GEHEIMDIENSTE‘

10. Am 8. Februar 2014 stellt ein Mitglied des parlamentarischen Kontrollausschusses der deutschen Geheimdienste (und ehemaliger Bundesrichter) fest, dass es faktisch keine Kontrolle der deutschen Geheimdienste gibt. Seitdem sich die Hinweise häufen, dass der BND intensivst mit der NSA kooperiert (und die NSA wiederum außer Kontrolle operiert), wirken solche Aussagen nicht beruhigend.

ERST TOTALAUSSPÄHUNGA, DANN ABSCHAFFUNG DER PARLAMENTARISCHEN KONTROLLE

11. Am 16. Februar 2014 wurde klar, dass die Unkontrolliertheit der Geheimdienste nur ein Teil der Geschichte ist. Die zunehmend durchsickernden Informationen zum geplanten transatlantischen Freihandelskommen TTIP zeigen, dass die Machtmonopole der USA (hier nicht nur die Geheimdienste und das Militär, sondern auch Firmen und Anwaltskanzleien) und Europas den Eindruck erwecken, als ob sie an den Parlamenten vorbei (auch der US-Kongress ist außen vor!) versuchen Handelsregeln zu etablieren, die nicht mehr von nationalen Rechten und Regierungen beschränkt werden können (der berühmte Investorenschutz). Wie sich zeigt, ist die deutsche Bundeskanzlerin eine der treibenden Kräfte in diesem Spiel trotz massivem Widerstand ihrer eigenen Wähler. Erst als ganz Europa schon im Aufruhr war und viele namhafte deutsche Vereinigungen und Institutionen offiziell protestierten, lies sie sich zu der öffentlichen Bemerkung herab, dass natürlich keine ‚Chlorhühnchen‘ nach Europa kommen sollten. Die viel schlimmere, die Demokratie aushebelnde, Investorenschutzklausel, erwähnte sie mit keiner Silbe. Sie, die demokratisch gewählte Bundeskanzlerin, hat – so sieht es aus – offensichtlich kein Problem damit, ihre eigenen Wähler zu belügen und die Rolle des demokratisch gewählten Parlamentes abzuschaffen. Wozu brauchen wir eigentlich noch Terroristen? Nur dazu, um die Bevölkerung einzuschüchtern, damit diese nicht sieht, was die gewählten Regierungen mit der Demokratie veranstalten? Im übrigen beginnt man zu begreifen, dass die großen Internetkonzerne mit ihren eigenen Selbstherrlichkeiten im Umgang mit Kundendaten vielleicht doch nicht so harmlos sind, wie diese sich gerne darstellen.

DAS ZDF ALS BASTION DEMOKRATISCHER ÖFFENTLICHKEIT

12. Am 27.Mai 2014 gab es Teil 1 einer ZDF-Dokumentation zu diesem ganzen Komplex mit dem Titel ‚Verschwörung gegen die Freiheit. Big Brother und seine Helfer‘, und am 28.Mai 2014 den Teil 2 mit dem Titel ‚Verschwörung gegen die Freiheit. Verschwörung im Weißen Haus‘. Diesen beiden Beiträge sind sehr gut gemacht (wenn auch im zweiten Teil bei manchen Personen leider die Namenseinblendungen fehlen). Obgleich die hier gezeigten Fakten nur einen kleinen Ausschnitt aus dem darstellen, was wir mittlerweile aus dem Paralleluniversum ‚der dunklen Macht‘ (um ein Bild zu gebrauchen) wissen, sind diese beiden Berichte sehr beeindruckend, da hier die wichtigsten handelnden Personen im Originalton auftreten. Ich kann mir dies nur so erklären, dass die US-amerikanische Stellen trotz allem Rechtsbruch subjektiv immer noch zu glauben scheinen, sie tun das ‚Richtige‘ (was übrigens auch viele der Nazigrößen bei den Nürnberger Prozessen zeigten: auch dann glaubten sie immer noch, dass sie nichts Falsches getan haben).

DIE US-ÖFFENTLICKEIT IST NOCH NICHT VÖLLIG GLEICHGESCHALTET

13. Während sich bislang ein deutscher Bundesanwalt, ein deutscher Präsident des Verfassungsschutzes, die deutsche Bundeskanzlerin und einige ihrer Minister sich bis hin zur Unkenntlich in Sachen massenhafter Abhörung und Verfassungsbruch verleugnen, berichtete die New York Times unter dem Titel ‚Defending His Actions, Snowden Says He’s a Patriot‘ am 29.Mai von dem Fernsehauftritt Snowdens im NBC, bei dem Snowden sehr ausführlich Gelegenheit hatte, sich erstmals offiziell in der US-Öffentlichkeit zu präsentieren. Laut Umfragen anschließend war dann die Öffentlichkeit zu 2/3 der Meinung, dass er in der Tat ein Patriot sei. Ein nicht unwichtiger Fakt wenn man weiß, dass die US-Administration mit allen Mitteln versucht, Snowden als Verräter dar zu stellen (und dabei mehr als großzügig über ihre eigenen schweren Verfassungsbrüche hinweggeht).

WIE KANN ES WEITERGEHEN?

14. Wie kann es weitergehen? Ich meine, wir sind alle normale Berufstätige, wir haben viel Arbeit und wenig Zeit. Es gibt so viele andere drängende Probleme, um die man sich kümmern muss bzw. sollte (und natürlich möchte man eigentlich nicht ständig ‚Probleme wälzen’…). Andererseits ist das, was hier sichtbar geworden ist und immer klarer wird, ein umfassender Prozess, dem man eine historische Qualität nicht absprechen kann. Er betrifft komplette Staaten und, insofern die USA und Deutschland nicht gerade von geringem Einfluss sind, haben diese Vorgänge Auswirkungen auf Prozesse weltweit. Er betrifft die großen Strukturen und über diese den Alltag, jeden Ort dieser Welt, jede Person und Institution. Dieser Prozess betrifft die tägliche Luft der Informationen, die alle Demokratien einatmen müssen, um zu leben. Diese Luft wird von einigen wenigen selbsternannten Weltrettern eigenmächtig manipuliert und vergiftet. Ohne das Wissen und gegen den Willen aller Bürger werden hier täglich Dinge getan, die dem Geist der demokratischen Verfassungen Hohn sprechen. Was geht in den Köpfen der selbsternannten Weltretter vor, wenn sie leichthändig die eigenen Bürger pauschal zu Terroristen erklären, um damit ihre demokratisch nicht gebilligten Aktionen zu motivieren? Wie krank im Kopf muss jemand sein, wenn er die normale Welt, die eigenen Bürger zu Verbrechern erklären muss, um sein eigenes, unkontrolliertes wahnhaftes Sicherheitsbedürfnis am Leben zu erhalten? Über die Nazis von gestern lächelt man gerne, was aber, wenn man selbst ein solcher moderner Nazi geworden ist? Es ist nicht der Name, der einem zu einen Nazi macht, nicht die Uniform, sondern eine bestimmte Haltung, die Selbstermächtigung über alle anderen; Kritik im Ansatz verboten …

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