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Buch: Die andere Superintelligenz. Oder: schaffen wir uns selbst ab? – Kapitel 2 (neu)

Der folgende Text ist der Vorabdruck des Kapitel 2 aus dem Buch Die andere Superintelligenz. Oder: schaffen wir uns selbst ab?.

Neue Version von Kap.2 vom 21.Juli 2015

Monster und Engel

Es ist noch nicht so lange her, da folgten Menschenmassen wie Marionetten den Parolen faschistischer und nationalistischer Führer. Sie bekamen Arbeit, bescheidenen Wohlstand, Ordnung und viele Belobigungen für ihr Selbstwertgefühl. Dafür waren sie willig, gehorchten den Befehlen aus dem Radio, den Wochenschauen und den lokalen Repräsentanten. Dem voraus gingen Könige und Kaiser, für die Ehre alles und der Mensch nichts war.

Tötungsorgien

Mit der Kriegserklärung von Österreich-Ungarn an Serbien am 28.Juli 1914 begann der erste Weltkrieg. Im Laufe dieses Krieges standen nach Schätzungen ca. 70 Millionen Menschen unter Waffen und ca. 17 Millionen sind gefallen. Dies war bis dahin die größte Tötungsorgie in der Geschichte der Menschheit.

Konnte man denken, dass dieser Tötungswahnsinn nicht mehr zu überbieten ist, wurde man durch die Geschichte darin belehrt, dass der Mensch sehr wohl zu noch mehr Gräueltaten fähig ist.
Mit dem Überfall Japans auf China am 7.Juli 1937 begann der zweite chinesisch-japanische Krieg, der mit dem Überfall auf Pearl Harbor am 7.Dezember 1941 sich zum pazifischen Krieg ausweitete. Hitler, der China bis 1941 gegen Japan unterstützt hatte, startete dann selbst einen Krieg. Mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht am 1.September 1939 auf Polen begann der zweite Weltkrieg in Europa. Der europäische, der chinesisch-japanische und der pazifische Krieg zusammen haben nach Schätzung 1 und Schätzungen 2 ca. 22 – 33 Mio. Kriegstote gefordert hat und ca. 38 – 55 Mio zivile Opfer. Das Besondere hier ist, dass es dieses Mal nicht nur die Europäer waren — genauer die Deutschen –, die diesen Tötungswahnsinn inszenierten, sondern dass im asiatisch-pazifischen Raum Japan als imperiale Macht mit dem asiatisch-japanischen Krieg demonstrierte, dass der Wahnsinn des Tötens nicht geographisch und ethnisch beschränkt ist.

Ist der Krieg als solcher schon erschreckend genug, übersteigt das systematische Töten unabhängig vom Krieg, das Grauen deutlich. Unter Hitlers Führung wurden etwa 13.1 Mio systematische Tötungen an Menschen vorgenommen, die aus religiös-ethnischen, medizinischen, politischen Gründen ausgegrenzt wurden. Von den Opfern waren ca. 45\% jüdische Mitmenschen, ca. 25\% sowjetische Kriegsgefangene und ca. 25\% nichtjüdische Zivilisten (siehe Schätzung Kriegstote). Das systematische Töten Andersdenkender war aber kein Privileg Hitlers. Vor und nach dem zweiten Weltkrieg forderten die politischen Säuberungen von Josef Stalin ca. 3 -20 Millionen Tote.

Und auch nach dem zweiten Weltkrieg ging das Opfern von Menschen im großen Stil weiter. Zwar von anderer Art, aber nicht minder grausam für die Betroffenen, war ein politisches Programm genannt der ‚Großer Sprung‘, das Mao Zedong 1958 gestartet hatte. Eine massive Umstrukturierung der Gesellschaft mit dem Ziel einer Verbesserung kalkulierte große Opfer ein. Dieses Opfer kam tatsächlich zustande durch eine schwerwiegende Hungersnot, die in China von 1959 bis 1961 ca. 36 bis 45 Mio Menschen das Leben kostete. Damit handelt es sich um die größte Hungerkatastrophe in der Geschichte der Menschheit. Das Wort ‚Demozid‘ wurde geprägt.

Ein anderer ‚Demozid‘ ereignete sich in Kambodscha, kurz nachdem die roten Khmer im April 1975 die Hauptstadt Phnom Penh erobert hatten. Unter der Leitung von Pol Pot führten die roten Khmer eine radikale Umgestaltung und Säuberung der Gesellschaft durch. Die absoluten Opferzahlen betragen — im Vergleich zur großen Hungersnot zwar ’nur‘ — ca. 2-3 Mio Menschen, was bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 8 Mio Menschen aber etwa einem Viertel der Bevölkerung entspricht, die hier auf grausamste Weise umgebracht wurde.

Die Liste von Kriegen, Verfolgungen, Folterungen, Genozids, Demozids ließe sich hier weiter fortsetzen bis in unsere Gegenwart.

Diese Ereignisse zeigen eines ganz klar: Wir Menschen sind relativ leicht im großen Stil manipulierbar; wir begehen die schlimmsten Gräueltaten, wenn andere uns dies befehlen; keine Nation scheint hier ausgenommen zu sein.

Neuentdeckung der Würde

Schon während des großen Tötens, am 1.Januar 1942, schließen sich unverhofft 26 Länder zu einer gemeinsamen Aktion gegen die kriegstreibenden Länder zusammen, was nach Beendigung des zweiten Weltkriegs am 24.Okt.1945 seine Fortsetzung in der Gründung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) findet. Etwa drei Jahre später am 28.Dez.1948, kommt es zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Englisch, Deutsch.

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ereignete sich in diesem kurzen Zeitfenster eines Aufleuchtens von Bildern zu Demokratie und Menschenrechten, wie sie so historisch kaum jemals zuvor verfügbare gewesen waren und verfügbar gewesen sein konnten. Die Vorgeschichte der politischen Demokratiebewegung in Deutschland, hatte sich im politischen Durchsetzungskampf bis dahin als zu schwach erwiesen.

Vor dem Hintergrund der grausamen Tötungsorgien erscheint es wie ein Wunder, dass der Verfassungstext vom Mai 1949 mit dem Begriff der ‚Menschenwürde‘ beginnt. Gleich im Artikel 1 wird die Würde des Menschen, werden die Menschenrechte sowie nachfolgend einige Grundrechte explizit genannt. Während die ‚Menschenrechte‘ mit einem ‚darum‘ in einen logischen Zusammenhang zur Menschenwürde gestellt werden, bleibt der Zusammenhang zwischen ‚Menschenwürde‘ und ‚Menschenrechten‘ an dieser Stelle offen. Die Menschenwürde gilt als „unantastbar“ und es ist „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, „sie zu achten und zu schützen“.

Mit der Gründung der demokratischen Bundesrepublik beginnt aus der Mitte Europas heraus ein neuer Demokratisierungsprozess, der nach und nach den größten Teil West- und Mitteleuropas erfasst. Die Anfänge datieren wohl auf den 18.April 1951, dem Abschluss des dem Schuhman-Plans , und einen vorläufigen Höhepunkt findet dieser Demokratisierungsprozess in den Jahren 2004 und 2007; in diesen Jahren treten 12 neue Länder aus dem ehemaligen Ostblock als neue demokratische Mitglieder dem demokratischen Europa bei.

In all diesem Geschehen demonstriert die Geschichte, dass es in der ‚Finsternis des Daseins‘ ‚Inseln des Lichts‘ geben kann, die sich nicht aus der Finsternis selbst herleiten! Irgendetwas im Menschen befähigt ihn, nicht nur den Tod, nicht nur das Grauen, nicht nur die Menschenverachtung hervor zu bringen, sondern auch das Gegenteil: Würde, Achtung, Liebe.

Der Begriff folgt der Realität

Weder die Gründung der vereinten Nationen, noch die Verkündigung der allgemeinen Menschenrechte, noch weniger die Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren Projekte, die sich Philosophen am grünen Tisch ausgedacht hatten. Am Anfang standen keine klaren Ideen von Menschenrechten und Demokratie, die zur Realisierung in den konkreten Ereignissen führten. Nein, es war das Grauen der realen Kriege, der unendliche Wahnsinn dieser weltweiten Tötungsorgien, die in den betroffenen und bedrohten Menschen und Nationen einen Widerstand herausforderten, einen Überlebenswillen wach riefen, dem man im Nachhinein Form und Worte verlieh, eben die Idee eines friedlichen Völkerbundes, die Idee von der absoluten Würde jedes einzelnen Menschen, die Vision einer demokratischen Gesellschaft.

Dafür Worte zu finden war kein Automatismus, und sicher beeinflusst von den demokratischen Traditionen in Frankreich, England, den USA und Deutschland. Man wird aber nirgends eindeutige und zweifelsfreie Definitionen der verwendeten Begriffe finden, niedergeschrieben in einem Lehrbuch. Es ist eher ein ‚historisches Naturereignis‘, in dem die aufwühlenden Erfahrung von Krieg und Solidarität sich neue Worte gesucht und gefunden hat. Diese Worte finden wir, die der ‚Zeit danach‘ angehören, heute vor, lesen sie, reiben uns die Augen, versuchen sie zu verstehen, und beginnen mit unseren Interpretationen.

Aufstieg des Individuums

Das Buch ‚Menschenwürde (2014)‘ von Paul Tiedemann (Paul Tiedemann,„Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014. Zur Person von Paul Tiedemann.) ist solch ein Interpretationsunternehmen, das einerseits die mögliche inhaltliche Bedeutung des Begriffs aus philosophischer Sicht erläutert, andererseits eine Einordnung in das Deutsche Rechtssystem vornimmt (Anmerkung: Eine längere Diskussion des Buches von Paul Tiefemann in 11 Beiträgen vom Autor ‚cagent‘).

Im Kapitel zwei seines Buches listet Paul Tiedemann 9 verschiedene Verwendungsweisen auf, wie unterschiedliche Gruppen mit dem Begriff ‚Menschenwürde‘ verfahren; in Kapitel drei folgen 8 weitere unterschiedliche Blickrichtungen auf das Thema. Alle diese verschiedenen Verwendungsweisen und Blickrichtungen sind kaum miteinander vereinbar.

Bedenkt man den historischen Kontext verwundert dies nicht. Es illustriert nur sehr deutlich, wie schwer sich das reflektierende Denken mit Manifestationen des Menschlichen tut und dass die Begriffe, die man benutzt, nicht das Phänomen selbst ersetzen, sondern — bestenfalls — angemessen beschreiben.

Anstatt nun die aufgelisteten Positionen im einzelnen zu analysieren greift Paul Tiedemann hier explizit auf die philosophische Reflexion zurück und versucht in Kapitel vier der Relativität der Vielfalt dadurch zu entkommen, dass er anfängt, die Wortbedeutung des Wortes ‚Menschenwürde‘ isoliert von den verschiedenen zuvor zitierten Lehrmeinungen zu analysieren. Dies wirkt etwas willkürlich, da er nicht alle historisch vorkommenden Verwendungsweisen ins Auge fasst, sondern nur eine bestimmte.

In seiner Analyse, fördert Paul Tiedemann das Subjekt als Ankerpunkt zutage, dem er eine Absolutheit zuspricht, die, anders als bei Kant, nicht unerreichbar ist, sondern hinreichend mit der Konkretheit eines menschlichen Subjekts verknüpft ist. Das Subjekt ist für ihn ein Zweck an sich, vor allen anderen Werten, darin ein absoluter Wert, und auch der einzige absolute Wert. Diese Absolutheit findet im politischen Handeln, in der Delegation der politischen Macht ihre gesellschaftliche Umsetzung, die so sein soll, dass sie den einzelnen in seiner Würde ermöglicht.

Erosion des Individuums zu Beginn des 21.Jahrhunderts

Während Kant eine Absolutheit (re-)konstruieren konnte, indem er sie von allem Kontingentem, Zufälligem, Empirischem abgekoppelt hatte, lokalisiert Paul Tiedemann die Unverfügbarkeit im Individuum, das sich seiner im freien Urteilen ‚gewiss‘ sein kann. Diese Autonomie des eigenen Entscheidens und Urteiles geht einher mit den modernen sozialwissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnissen, dass ein junger Mensch nur über angemessene soziale Interaktionen und sprachliche Kommunikation zu jenem Umgang mit sich selbst findet, der ihn in die Lage versetzt, seine eigenen Bedürfnisse, Wünsche, Einsichten angemessen zu identifizieren und den Einklang mit der sozialen Umwelt zu wahren. Während die Inhalte wechseln können, bleibt die grundsätzliche Fähigkeit zu Reflexion und Urteilen konstant, bildet einen ‚Raum‘, innerhalb dessen sich der einzelne als „sich selbst bestimmend“ erfahren kann und simultan auch den anderen, das Gegenüber, mitbestimmt. Dieser generellen Selbstbestimmungsmöglichkeit kommt für Tiedemann ein grundlegender Wert zu, der durch die konkreten Einschränkungen nicht aufgehoben wird. In all diesen Prozessen vollzieht sich der Aufbau einer individuellen Identität (‚Ich‘). Tiedemann benutzt zur Kennzeichnung dieses Ansatzes die Bezeichnung ‚Identitätstheorie der Menschenwürde‘ (vgl. Tiedemann (2014), S.101f).

Die Idee, den Ankerpunkt der Autonomie in der unterstellten Fähigkeit zum eigenen Urteilen zu suchen, hat etwas Bestechendes, zugleich bietet sie einen Angriffspunkt für vielerlei Infragestellungen:

  1. Wie Tiedemann selbst ausführt, ist die inhaltliche Füllung des autonomen Urteilens abhängig von den Interaktionen mit der Umwelt und zahlreichen Rahmenbedingungen. Sollte auf einen Menschen Zwang ausgeübt werden, Gewalt, dann kann er in seinem individuellen Urteilen so stark beeinflusst werden, dass sein Urteilen nicht mehr wirklich autonom ist. Aber auch wenn dem Menschen kein Vertrauen geschenkt wird, ihm wichtiges Wissen vorenthalten oder falsches Wissen aufgezwungen wird, auch dann kann sein autonomes Urteilen ihm nicht wirklich helfen. Ferner, wird ihm keine hinreichende Privatsphäre zugestanden, wird er seine spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten nicht hinreichend ausleben können (Siehe zu diesen Beispielen ausführlich das Kap.7 von Tiedemann (2014)). Und wir müssen feststellen, dass es in fast jedem Land der Erde — z.T. sehr große — Menschengruppen gibt, auf die die genannten Einschränkungen zutreffen.
  2. Wie im Kapitel 1 angedeutet, bewirkt der technologische Wandel durch die verstärkte Einführung des Digitalen in nahezu allen Bereichen eine zunehmende Abbildung von zuvor privaten, persönlichen Dingen und Handlungen in den Raum des Digitalen, wodurch Privatheit real verlorengeht. Dazu kommt das wachsende Problem der Qualität des Wissens: was ist noch ‚wahr‘, was ist ‚gefaked‘? Im Digitalen ist man auf neue Weise Beleidigungen ausgesetzt, Verleumdungen, dem Stehlen von Eigentum, der Manipulation, Ausbeutung, richtigem Terror. Die Autonomie alleine hilft hier nicht.
  3. Für die Gültigkeit seiner Überlegungen verweist Paul Tiedemann auch auf die allgemeinen Gesetze der Logik. Dieser Verweis geht ins Leere, da es die Logik, die unterstellt wird, in dieser Form bis heute nicht gibt, zumindest nicht als ausgearbeitete Theorie.
  4. Am Horizont der Vision, ansatzweise auch in der Realität, erscheint eine künstliche Intelligenz, die ebenfalls den Anspruch erhebt, autonom entscheiden zu können. War es das dann mit der Würde des Menschen? Besteht die Würde des Menschen ’nur‘ in dieser Fähigkeit des autonomen Urteilens im Raume vorfindlicher Gegebenheiten?

Das ‚Monster des Tötens‘ und der ‚Engel der Menschenwürde‘ wohnen im Menschen unmittelbar nebeneinander. Die Abhängigkeit des einzelnen von seiner Umgebung ist stark und damit das Einfallstor sowohl für menschenverachtende Propaganda wie auch für lebensbejahende Werte. Wer wird in der Zukunft gewinnen: das Monster oder der Engel? Was ist für ein Leben in der Zukunft wichtiger? Was ist ‚wahrer‘?

Fortsezung mit Teil 3 (neu).

WAS IST MENSCHENWÜRDE? – Überlegungen im Umfeld des Buches von Paul Tiedemann – Teil 11

Paul Tiedemann, „Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014

VORBEMERKUNG

In den Blogbeiträgen 1-11 zum Buch von Paul Tiedemann handelt es sich um eine erste ‚Wahrnehmungsstufe‘ des Textes und seiner möglichen Bedeutung(en). Angereichert mit ersten Fragen und Querüberlegungen. Erst nach Abschluss dieser ersten wahrnehmenden Lektüre erfolgt eine darauf aufbauende Reflexion, die die Einordnungen der Position von Paul Tiedemann in andere denkerische Kontexte versuchen wird. Schon jetzt kann man aber sagen, dass dieses Buch zu dieser Zeit – unabhängig von möglichen späteren Reflexionsergebnissen – einen wichtigen Beitrag darstellt, da es in einer schwierigen geistigen-kulturellen Situation mit dem Begriff ‚Menschenwürde‘ einen Aspekt unseres individuellen und gesellschaftlichen Daseins thematisiert, der durch die aktuellen globalen Strömungen eher als gefährdet zu betrachten ist als gesichert. Wie das Buch zeigt, ist die Materie alles andere als einfach und es ist schon ein Glücksfall, dass der Richter Paul Tiedemann zugleich auch ein Philosoph ist, der auf die juristischen Sachverhalte zusätzlich mit einem veränderten philosophischen Blick schauen kann. Auch wenn man nicht alle philosophischen Einschätzungen teilen muss, gewinnt das Bild, das Paul Tiedemann zeichnet, doch eine Tiefe und Differenziertheit, die in der aktuellen Diskussion von unschätzbarem Wert ist. Nimmt man die Sicht von Paul Tiedemann ernst, dann kann man sehr besorgt sein über die Zukunft von Menschenwürde unter den Menschen, wenn man sieht, welche wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte auf unsere Gegenwart Einfluss nehmen und zu nehmen versuchen.

KONTEXT

Nach einem kurzen Aufriss zur historischen Genese des juristischen Begriffs ‚Menschenwürde‘ im Kontext der UN-Deklaration und der Übernahme in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Kap.1) stellt Paul Tiedemann im 2. Kapitel wichtige Interpretationsrichtungen in der deutschen Rechtsauslegung vor. Es folgte dann im Kapitel 3 ein Ausflug in die Philosophiegeschichte. Dieser endet für Paul Tiedemann in einer ‚Verwirrung‘. Er versuchte daraufhin eine weitere Klärung über die ‚Wortbedeutung‘ im Kapitel 4. Dieser ‚Umweg‘ über die Wortbedeutung wird in seiner Methodik nicht selbst problematisiert, liefert aber für den Fortgang der Untersuchung im Buch einen neuen Anknüpfungspunkt durch das Konzept des Werturteils. Es folgt dann der Versuch, einen absoluten Referenzpunkt für Werturteile zu identifizieren, mittels dem sich dann vielleicht das Werturteil als grundlegend erweisen lässt. Diesen absoluten Referenzpunkt findet Paul Tiedemann in der ‘Identitätstheorie der Menschenwürde’: diese geht aus von einer grundsätzlichen Selbstbestimmungskompetenz des Menschen und enthält als ein Moment auch den Aufbau einer individuellen Identität (‘Ich’). Dann folgt eine Anzahl möglicher Einwände gruppiert nach vier Themen: Anderer, Determiniert, Böse, nicht-personale Menschen. Dann betrachtet er in Kap.7, einem etwas längeren Kapitel, wichtige Konkretisierungen von Menschenwürde, wie sie uns im Alltag real begegnen. Sehr anschaulich führt er die verschiedenen Punkte aus, so dass man nachvollziehen kann, wie verschiedene Verhaltensweisen/ Lebensweisen tief in das Selbst- und Lebensgefühl eines Menschen eingreifen können, bis dahin, dass er in der Wurzel getroffen, verletzt oder gar nachhaltig zerstört wird. Es sind weniger die äußerlichen Dinge als solche, sondern ihre Wirkung auf das ‚Innere‘ eines Menschen, sein Fühlen, seine Fähigkeit zu vertrauen, sein Denken usw. Schließlich, im Kapitel 9, Menschenrechte als Moralische Rechte, geht es um Begriffe wie ‚Werte‘ – ‚Normen‘, ‚Pflichten‘, oder auch um ‚Moral‘. Insbesondere die Frage, wie komme ich von ‚Werten‘ zu ‚Normen‘? Ferner die Problematik des Verhältnisses von ‚Individuum‘ zur ‚Gesellschaft‘: inwiefern können sanktionierte gesellschaftliche Normen eine ‚Pflicht‘ für ein Individuum sein, das auf ‚authentische‘ Weise versucht, jene Werte und daraus sich ergebenden Pflichten zu bestimmen, denen es folgen will? Ist ‚Moral‘ im Sinne der Übereinstimmung von ‚gesellschaftlich‘ auferlegten Pflichten und ’subjektiv‘ auferlegten Pflichten möglich? Es ist aufschlussreich, wie Paul Tiedemann diese komplizierte Begriffslage aufschlüsselt und seine Sicht darlegt. Die ‚Kluft‘ zwischen individueller und gesellschaftlich sanktionierter Selbstverpflichtung schließt sich bei Paul Tiedemann dadurch, dass er die gesellschaftlichen Institutionen, die Normen in Form von Recht inhaltlich erlassen, sich in ihrem Geltungsgrund letztlich auf das Wollen der Wählerschaft zurückführen müssen. Durch diese Rückkoppelung des gesellschaftlichen Normgebers an das Wollen des einzelnen besteht im Prinzip die Möglichkeit, dass die ‚Werte‘ des einzelnen, an die sich der einzelne binden möchte (über die Delegierung an den gesellschaftlichen Normgeber), dem einzelnen nicht als ‚fremde‘ Normen gegenübertreten, sondern letztlich seinen eigenen intrinsischen Werten entsprechen.

Begriffsnetzwerk zu Kapitel 10 des Buches 'Menschenwürde' von Paul Tiedemann
Begriffsnetzwerk zu Kapitel 10 des Buches ‚Menschenwürde‘ von Paul Tiedemann

KAPITEL 10 (SS.178 – 193) RECHTSTHEORIE DER MENSCHENWÜRDE

1. Den Abschluss des Buches bildet ein Kapitel über rechtstheoretische Zusammenhänge, also jene Strukturen, innerhalb deren der Wert der ‚Menschenwürde‘ im öffentlichen, staatlichen Geschehen, zur Geltung kommen kann (oder auch nicht).

2. Bei diesen Überlegungen lässt sich Paul Tiedemann offensichtlich von der Frage leiten, wie es sein müsste, WENN der Wert der Menschenwürde zur Geltung kommen sollte (die Alternative würde auch gar keinen Sinn ergeben).

3. Entsprechend der vorausgehenden Unterscheidung (vgl. Kap.9) zwischen der subjektiven moralischen Verpflichtungsdimension ausgehend von erkannten Werten und der Externalisierung solcher Werte in einer öffentlichen staatlichen Rechtsordnung kann der Wert der Menschenwürde letztlich nur zur allgemeinen Geltung kommen, wenn eine staatliche Rechtsordnung in ihren Grundlagen diesen Wert zulässt, einbezieht, bejaht.

4. Wenn überhaupt, dann kann der Wert der Menschenwürde, nicht ein Wert neben anderen sein, sondern kann nur als ein absoluter Wert allen anderen Werten voraus liegen. Dies drückt sich auch darin aus, dass mögliche ‚Grundrechte‘ nicht in Konkurrenz zur Menschenwürde stehen können. Im Gegenteil, die Menschenwürde ist konstitutiv für alle sowohl ausdrücklich formulierten Grundrechte wie auch Grund möglicher neuer, noch nicht geschriebener Grundrechte.

5. Zwischenstaatliche, völkerrechtliche Vereinbarungen sind nationalstaatlich formal nur bindend, wenn die völkerrechtlichen Sachverhalte durch geeignete Transformationsrechte in nationalstaatliches Recht ‚überführt‘ wurden. Bezieht sich ein nationales Recht allerdings auf die Menschenwürde, dann ergibt sich implizit aus dieser Zielrichtung eine Art ‚immanente‘ Verpflichtung des Staates, sich einer völkerrechtlich formulierten Geltung der Menschenwürde anzuschließen und diese zu unterstützen.

DISKUSSION

6. Diese Gesamtarchitektur lässt allerdings deutlich eine Schwachstelle dort erkennen, wo die Geltung einer Rechtsordnung vom verfassungsgebenden Willen der Rechtssubjekte abhängt. Diese Rechtssubjekte als konkrete Individuen sind bekanntlich gebunden durch begrenztes Wissen, historischen Erfahrungen und aktuelle Wertesysteme, die statistisch eher nicht die Allgemeinheit des Wertes Menschenwürde widerspiegeln. Vielmehr finden wir in einer konkreten westlichen Gesellschaft heute eine Pluralität von Wertesysteme, die nicht vollständig kompatibel sind und in wichtigen Teilen dem Konzept der Menschenwürde eher widersprechen.

7. Dieser konkrete empirische Befund spricht nicht gegen die Menschenwürde, sondern beleuchtet nur den kontingenten Charakter ihrer ‚Erkennung‘ wie auch ihrer jeweiligen ‚Umsetzung‘.

8. Der Einwand von Paul Tiedemann gegen ein Naturgesetz gerade durch den Verweis auf die grundlegende Abhängigkeit jeder rechtmäßigen Verfassung vom Willen der Rechtssubjekte erscheint hier nicht ganz überzeugend, da dies ja für die Anerkennung und Geltung der Menschenwürde ja auch gilt. Die Menschenwürde wird von Paul Tiedemann ja als oberster fundamentaler Wert gesetzt unabhängig davon, ob einzelne Menschen dies nun voll erkennen oder nicht. Das gleiche gilt von der ‚Natur‘. Die Natur ist gesetzt vor allem individuellen Wollen und Anerkennen. Und insofern der Mensch vollständig ein ‚Produkt‘ dieser Natur ist, ist eine Trennung zwischen dem 100-prozentigen Naturprodukt Mensch und der den Menschen hervorbringenden Natur nicht so ohne weiteres einsichtig.

ABCHLUSS WAHRNEHMUNG, BEGINN REFLEXION

9. Mit diesem letzten 10.Kapitel endet diese erste Bestandsaufnahme des Buches von Paul Tiedemann.

10. Wie schon einleitend mehrfach festgestellt, ist es ein wunderbares Buch zur rechten Zeit, das aber, soviel wunderbare Einsichten es vermittelt, gerade deswegen auch zugleich eine Reihe von weiterführenden Fragen ermöglicht, die wichtig und drängend sind.

11. Die Abhängigkeit der letzten Werterkenntnis und deren reale Umgestaltung von den Rechtssubjekten selbst, den heute lebenden Menschen, macht das Erkennen und das Umgestalten notorisch fragil, da sich nicht nur die erste Natur, sondern auch die zweite von Menschen geschaffene Natur, immer schneller verändert. In evolutionärer Perspektive befindet sich das gesamte biologische Leben auf der Erde in einem Transformationsprozess von universalem Ausmaß, der es erzwingt, alle bisherigen Grundlagen von neuem und zukunftsoffen zu überdenken. Wenn meine Wahrnehmung zutrifft, dann sind es gerade die treibenden Kräfte der westlichen Länder, die zunehmend ein grundlegendes Problem mit dem Begriff der Menschenwürde haben, weil sie ein zunehmendes Problem mit dem Menschen als solchen haben. Aktuell kann der Eindruck entstehen, dass das Transhumane einen höheren Stellenwert bekommt als das Humane. Sollte dieser Eindruck zutreffen, würde damit in einer breiten gesellschaftlichen Strömung dem klassischen Begriff der Menschenwürde der Boden entzogen. Persönlich glaube ich nicht an einen grundlegenden Gegensatz von Humanem und Transhumanem, da sowohl das Humane wie auch das Transhumane prinzipiell Momente am biologischen Leben sind und beide Momente auf sehr grundlegende Weise miteinander verschränkt sind. Am elementarsten über die Wertefrage! Dieser Sachverhalt wird heute aber – soweit ich sehe – praktisch noch nirgends wahrgenommen. Dies liegt möglicherweise daran, dass es bis heute zu wenig Menschen gibt, die sich ernsthaft mit der Grundlagenproblematik lernender Systeme (biologischen technischen) beschäftigt haben. Es gibt nämlich kein ernsthaftes Lernen ohne Werte. Und Werte fallen nicht vom Himmel, sie kosten vielmehr einen sehr hohen Preis, genau genommen kosten sie soviel Existenz, wie man dadurch gewinnen will.

Fortsetzung folgt

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